AW: Wesenstest Niedersachsen?
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Deine Reaktion verwundert mich überhaupt nicht, warum solltest du dich auch von offizieller Stelle belehren lassen, wo das erste Gebot doch lautet: Peppi hat immer recht. In dieser Verordnung steht ausdrücklich, das man die Sachkundeprüfung innerhalb von 2 Monaten wiederholen darf. Es steht aber nirgendwo, das mein ein Anrecht hat, die VP zu wiederholen :hmm:. Wie gesagt, eine Quelle zur Erkundigung, hab ich dir ja vorgeschlagen, aber du diskutierst ja lieber hier, statt dich von einer sachverständigen Person aufklären zu lassen. Diese Dame weiß sicherlich Bescheid und kennt die Verordnungen in- und auswendig. Sie ist hier bei jeder VP dabei und das seit vielen Jahren. |
AW: Wesenstest Niedersachsen?
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Ja, da hast du wohl recht. A*****löcher gibt es wohl leider überall. Diesbezüglich habe ich hier wirklich großes Glück. Besagte Dame, deren Urteil letzten Endes ja mit ausschlaggebend war, war richtig angetan von meinen Dicken :ok: und sie hat mir von Anfang an Mut gemacht. Aber um noch mal zum Anfang dieses Themas zurück zu kommen. Freiwillig bzw. nur um was in der Hand zu haben, würde ich diesen Test auch nicht machen. Mir war aber an der Maulkorb- und Leinenbefreiung gelegen :). |
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Zu heiss gebadet? Offenkundig hast Du doch viel eher das von Dir zitierte Problem. Gruss an die Göttin vom Amt :lach4: |
AW: Wesenstest Niedersachsen?
Ups, auf die zarten Füße getrampelt und dabei auch noch das Ego erwischt? :sorry: ich hätte ja wissen müssen, das du das nicht verträgst, hab ich ja hier in anderen Themen schon des öfteren erlebt :lach4:.
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Ich bin aber auch nun eindeutig überzeugt, dass ich den nicht machen werde!!! |
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http://www.abendblatt.de/hamburg/art...nipuliert.html |
AW: Wesenstest Niedersachsen?
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:35: wozu, stehen hier irgendwelche Wahlen an :D? |
AW: Wesenstest Niedersachsen?
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Jule... es ist gesetzlich explizit nicht verboten, den Test zu wiederholen. Jeder Ordnungsbeamte, der in NRW etwas anderes behauptet, irrt sich oder gibt bewusst Fehlinformationen weiter. Da gibt es schlicht und ergreifend nichts daran zu piddeln. Sollte eine bestimmtes OA darauf bestehen, dass der WT lediglich ein Mal absolviert werden darf, sollte man sich - falls beim eigenen Hund aus welchen Gründen auch immer ein Wiederholungsbedarf besteht - Rechtsbeistand einholen und gegebenenfalls klagen. Es wäre noch schöner, wenn sich das Amt auf §5 Absatz 3.4 der Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz (VV LHundG NRW) berufen dürfte... Zitat:
Grüßlies, Grazi |
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AW: Wesenstest Niedersachsen?
Danke, Frau Grazi! :ok:
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