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AW: Wesenstest Niedersachsen?
@ Grazi, auch wenn ich dein Wissen und deine Kompetenz nicht in Frage stellen möchte, bin ich diesmal dennoch nicht von der Richtigkeit dieser Aussage überzeugt :sorry:.
Es mag richtig sein, das es kein Gestez gibt, das eine Wiederholung verbietet, aber m.E. nach gibt es eben auch kein Gesetz, welches einem dieses Recht zuspricht (wie z.B.bei der Sachkundeprüfung). Demnach bleibt es wohl Ermessenssache der zuständigen Behörde/Kommune. Mir wäre es auf jeden Fall zu heikel, irgendjemandem zu raten, geh mal hin und versuch dein Glück, wenn es diesmal nicht klappt, dann halt das nächste Mal. Wird der Hund dann doch negativ bewertet und das Recht auf Wiederholung verweigert, hilft dem Hund auch die Klage nicht. Mir wäre das Risiko zu groß :(. Vielleicht bringt ja dieser Paragraph ein wenig Licht ins Dunkel 15.2 § 15 Abs. 2 regelt das Verhältnis kommunaler Vorschriften zum LHundG und zu den aufgrund des LHundG erlassenen Verordnungen. In zahlreichen nordrhein-westfälischen Kommunen gelten örtliche ordnungsbehördliche Verordnungen oder Satzungen, die Regelungen zum Halten von Hunden aller Art im Gemeindegebiet enthalten. Die kommunalen ordnungsbehördlichen Rechtsvorschriften sollen ihre Geltung auch nach Inkrafttreten des Gesetzes behalten soweit sie nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Regelungen stehen. Es bleibt den Kommunen unbenommen, auch künftig generelle Regelungen über das Halten von Hunden zu treffen, die den örtlichen und regionalen Gegebenheiten angepasst sind und beispielsweise die jeweilige Bevölkerungszahl, die Bevölkerungsdichte sowie die Gesamtzahl von Hunden und den verfügbaren Freiraum berücksichtigen. Mit den Anleingeboten des § 2 Abs. 2 und § 11 Abs. 6 führt das LHundG NRW insoweit lediglich eine landesweite, in allen Städten und Gemeinden geltende Mindestpflicht ein. Eine behördliche Entscheidung nach § 5 Abs. 3 über die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht des § 5 Abs. 2 befreit nicht von bestehenden Anlein- und Maulkorbpflichten in kommunalen Vorschriften. Darauf ist in der Entscheidung über die Befreiung hinzuweisen Wie gesagt, ich will dir gar nicht unbedingt widersprechen, ich lass mich gerne vom Gegenteil überzeugen. :sorry: |
AW: Wesenstest Niedersachsen?
Wow, Du kannst ja auch sachlich antworten! :kicher:
:ok: |
AW: Wesenstest Niedersachsen?
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Du weißt doch sicherlich: wie man in den Wald hineinruft........:lach3: |
AW: Wesenstest Niedersachsen?
Ich wusste es war ne Ausnahme! :kicher:
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AW: Wesenstest Niedersachsen?
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Grundsätzlich sollte man mit einem Hund erst zum WT antreten,wenn man sich ziemlich sicher ist, dass er ihn bestehen wird. Es sei denn, man hat keine andere Wahl und der Prüfungstermin ist behördlich festgelegt (wobei man auch hier gegebenenfalls einen Aufschub erwirken kann). Läuft der WT jedoch nicht wie gewünscht, sollte man sich damit nicht einfach so abfinden! Zitat:
Grüßlies, Grazi |
AW: Wesenstest Niedersachsen?
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AW: Wesenstest Niedersachsen?
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Und meine Erfahrung ist sogar so, dass sich die Behörden eher Zeit lassen mit dem Termin, wegen der Sache mit der Pupertät. In Gelsenkirchen MUSS man den Test z.B. wiederholen, wenn der 1. Test unter 2 Jahren stattgefunden hat. Das wird auch vom geposteten gesetz so gedeckelt, wie die generelle Möglichkeit für Kommunen, eine Wiederholung nach X-Jahren zu fordern. Wir mussten sogar warten, bis genug Prüflinge angemeldet waren. So heiss wie im Jahre 2000 ist das ganze Thema in NRW nicht mehr und wir hatten Null Probleme mit irgendwelchen Behörden - eher im Gegentum. |
AW: Wesenstest Niedersachsen?
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Dies könnte für mein Empfinden einfach jemanden dazu veranlassen leichtfertig (und ohne besondere Veranlassung), nur um was in der Hand zu haben, voreilig teilzunehmen. Das war ja der Beginn dieses Themas. Zitat:
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Mir ging es auch nur darum, sich und seinen Hund nicht unnötig und leichtfertig in diese Situation zu bringen! Zitat:
Die Kommunen haben das Recht, in bestimmten Fällen, eine Wiederholung zu fordern. Aber leider der HH nicht. Zitat:
Uns war zu keiner Zeit ein Termin gesetzt, wir sollten den Zeitpunkt wählen, wenn wir der Meinung sind, der Hund ist soweit! Wenn nicht die nächste Prüfung, dann halt die nächste. Womit wir ja wieder bei meinem ursprünlichen Anliegen wären ;). Zitat:
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AW: Wesenstest Niedersachsen?
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Was verstehst Du denn genau nicht? Zitat:
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