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AW: +++ ... nur der Gesetze wegen ?!? +++
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Klar gab es die vorher auch schon, aber da wurde auch kein Geschrei gemacht wenn sich mal zwei Hunde an die Köppe bekommen haben...heute schreit doch jeder Kunz sofort ANWALT und POLIZEI...und da bist du eben als Großhundehalter der Gelackmeierte...wir drehen uns im Kreis ;) P.S. Und JA es kotzt mich an, aber ich kann es nicht ändern... |
AW: +++ ... nur der Gesetze wegen ?!? +++
Mal so am Rande...in den Niederlanden muß man auch als Soka Halter keine Angst haben, wenn es eine Beisserei gegeben hat und der eigene war nicht schuld respektive hat sich nur gewehrt...da geht es nach dem Prinzip wer anfängt hat schuld :kicher: Da greift dann auch keine Behörde ein, nur wenn Menschen zu Schaden gekommen sind...Hunde einfach Hunde sein lassen...das heißt ja nicht das ab sofort die Anarchie um sich greifen soll, aber es wäre schon prima wenn man große und kleine Hunde als das behandeln würde was sie sind...Hunde...und da darf dann eben vor dem Gesetz kein Unterschied gemacht werden.
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AW: +++ ... nur der Gesetze wegen ?!? +++
... die arbeiten schon an was Neuem in Käseland! :hmm:
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Soll sich an den umliegenden Ländern orientieren. Gibt aber noch keins. Hab ich in einem anderen Forum gelesen. q.e.d. |
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AW: +++ ... nur der Gesetze wegen ?!? +++
wir ziehen Ende November um und dort gehen die Hunde der Nachbarschaft alleine Gassi:schreck:.
Wir sind dann auch die Einzigen weit und breit, die einen Zaun haben werden. Ich habe noch so gar keine Ahnung wie das dann werden soll. Sind wir dann auch die Gelackmeierten, wenn fremde Hunde auf unser Grundstück kommen? |
AW: +++ ... nur der Gesetze wegen ?!? +++
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
§ 121 (Halten gefährlicher Tiere) (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder ein bösartiges Tier sich frei umherbewegen läßt oder als Verantwortlicher für die Beaufsichtigung eines solchen Tieres es unterläßt, die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden durch das Tier zu verhüten. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. |
AW: +++ ... nur der Gesetze wegen ?!? +++
@Knubbel: Bei uns aufm Lande ist auch ein freilaufender Border vom Bauern, eine Beagle-Dame und ein Wald-und-Wiesen-Mix, beide unbekannter Herkunft. Die gehen hier ihres Weges und sind froh, wenn sie einfach rumschnüffeln dürfen. Sie halten zu anderen Hunden Abstand, außer man kennt sich. Kommt ein Stänkerer des Weges, halten sie Sicherheitsabstand oder ziehen sich sogar zurück. Also mit denen gibt es keine Probleme.
Das soll nicht heißen, dass ich für richtig halte oder toll finde! Aber bei den drei Hunden muss ich mir wenigstens keine Sorgen machen, ob da jetzt etwas auf uns zustürmt oder nicht. :hmm: |
AW: +++ ... nur der Gesetze wegen ?!? +++
@Peppi
danke schön:lach3: @Natalie wir werden sehen, was auf uns zukommt.:hmm: |
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