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Fruchtzwerg 19.12.2011 13:33

Wesenstest
 
Ich hoffe ich bin hier richtig, ansonste bitte verschieben :)


Meine Frage: BX stehen in Brandenburg auf der Liste II, hatte mich belesen das wenn man den Wesenstest besteht aus der "Kampfhundsteuer" rausfällt und ganz normale steuer zahlt, ist das richtig???

Ich habe heute nämlich eine Frau mit einer BX Hündin getroffen und die meinte, sie muss trotz bestandenen Test volle "Kampfhundsteuer" zahlen :schreck:

Freue mich über eure Antworten

Peppi 19.12.2011 13:40

AW: Wesenstest
 
Zitat:

Zitat von Fruchtzwerg (Beitrag 305695)
Meine Frage: BX stehen in Brandenburg auf der Liste II, hatte mich belesen das wenn man den Wesenstest besteht aus der "Kampfhundsteuer" rausfällt und ganz normale steuer zahlt, ist das richtig???

Ne, ist nicht richtig.

Hundesteuer erheben die Städte/Kommunen und sind in der Ausgestaltung frei.

Manche erkennen den Wesenstest an, manche nicht.

Muss Du mal bei Deiner Gemeinde/Stadt/Kommune nachfragen, oder vielleicht findest Du sogar was im Internetz! :lach4:

Fruchtzwerg 19.12.2011 13:45

AW: Wesenstest
 
Aaahhh i.O

Dankööö :lach4:

Fruchtzwerg 19.12.2011 13:53

AW: Wesenstest
 
Da fällt mir gerade ein, ne Bekannte von mir mit nem BX Rüden zahlt normale Steuern seit dem sie mit dem dicken bestanden hat ...verwirrt bin... Weg und schlau machen... ;)

Maiva 19.12.2011 14:47

AW: Wesenstest
 
Das kommt auf die Gemeinde ganz allein an. Postdam selber soll wohl krass sein.

Lass Dich in Berlin nieder, da sind die Hundesteuern zwar nicht ganz niedrig, aber die gillt für alle und die BX ist nicht mehr auf der Liste.

Lee-Anne 19.12.2011 19:25

AW: Wesenstest
 
Ich würde es an deiner Stelle auf jeden Fall versuchen.

Bei mir hat die Gemeinde vor vielen Jahren auch mal versucht „Kampfhunde-Steuer“ trotz bestandenem Wesenstest zu berechnen, ist aber damit gescheitert (Bundesland Bayern).

Und ich weiß ein Fall in Baden Württemberg mit einer BX, der ebenfalls gegen die Gemeinde gesiegt hat und nun die normale Hundesteuer zahlt.

Da die Gemeinden sich oftmals nicht wirklich auskennen, würde ich es an deiner Stelle versuchen und auch nicht so schnell locker lassen.

Fruchtzwerg 20.12.2011 12:05

AW: Wesenstest
 
Ich verstehe das echt nicht, ich hab vorhin im Wald nen BM Halter getroffen und die zahlen durch das Negativ Zeugnis auch nur ganz normale Hundesteuer...Hmmm...verwirrt bin..

Warum zahlt die Frau von gestern mit der BX volle Steuer...Kann man son Wesenstest auch nur zu 60% oder so bestehen das sie deswegen noch voll Kampfhundsteuer zahlt?

Telefonisch habe ich noch nix erreicht, die Beamten gehen mal wieder net ans Telefon -.-

Mr. Schnullerbacke 20.12.2011 13:34

AW: Wesenstest
 
Weil einfach jede Kommune über den gemeinderat willkürlich den Steuersatz für willkürlich ausgewählte Rassen in einer willkürlich gewählten Höhe und evtl. möglichen (willkürlich!) Auflagen für eine womöglich mögliche (auch willkürlich!) Hundesteuersatzermäßigung entscheiden kann...

Alles klar? ;)

Fruchtzwerg 20.12.2011 18:48

AW: Wesenstest
 
Aber wir sind doch hier eine Stadt...Da kann man doch net für den einen so und für den andern wieder so entscheiden..

Die vom Steueramt meinten ich soll das beim Ordnungsamt erfragen..Und die beim Ordnungsamt meinten ich soll beim Steueramt nachfragen..:stupid::shake:

Nun bin ich genauso schlau wie heut morgen -.-

Peppe 20.12.2011 18:50

AW: Wesenstest
 
Wir wohnen in BaWü undhaben auch gegen die Gemeinde geklagt. Jetzt zahlen wir "nur" noch die Hälfte der sogenannten Kampfhundsteuer. Würde mich interessieren wer in BaWü mit einer Bx gegen die Gemeinde gewonnen hat.
Lg Petra

bx-junkie 20.12.2011 19:39

AW: Wesenstest
 
Zitat:

Zitat von Peppe (Beitrag 305829)
Wir wohnen in BaWü und haben auch gegen die Hundesteuer geklagt und zahlen "nur" noch die Hälfte der sogenannten Kampfhudesteuer. Mich würde interessieren wer in BaWü mit einer Bx gegen die Gemeinde gewonnen hat.
Lg Petra

War das nicht CaroBX? Sie ist auch hier User...

ostseesternchen 20.12.2011 20:07

AW: Wesenstest
 
Die Hundesteuern werden doch von jeder Gemeinde Kommune Stadt etc anders gehandhabt aber welche Hunde auf diesen Rasselisten stehen ist aber dann im jeweiligen Bundesland gleich. :hmm:Bei uns in MV ist der Mastino GsD nicht auf der Liste und so zahlen wir für unser Baby die gleiche Steuer wir für unseren Beagle, nur halt die Zweithundsteuer.:D

Jule69 20.12.2011 20:58

AW: Wesenstest
 
Zitat:

Zitat von Fruchtzwerg (Beitrag 305827)
Aber wir sind doch hier eine Stadt...Da kann man doch net für den einen so und für den andern wieder so entscheiden..

Die vom Steueramt meinten ich soll das beim Ordnungsamt erfragen..Und die beim Ordnungsamt meinten ich soll beim Steueramt nachfragen..:stupid::shake:

Nun bin ich genauso schlau wie heut morgen -.-

Versuch´s mal beim Vet Amt, die sind i.d.R. besser informiert und verstehen mehr vom Hund :lach4:

fanta 4 20.12.2011 22:16

AW: Wesenstest
 
huhu das war ich petra!!!! lg stefan

Peppe 21.12.2011 10:07

AW: Wesenstest
 
Hallo Stefan, dann bin ich mal auf deinen Bericht darüber gespannt ,wann wir uns dann mal treffen.
Lg Petra

Peppi 21.12.2011 10:12

AW: Wesenstest
 
Das ist einfach eine sch**sse kompliziert das Thema!


Wo fragst Du denn bei Deiner Stadt die KFZ-Steuern an?

Fruchtzwerg 21.12.2011 11:02

AW: Wesenstest
 
Ich bring heute das Anmeldeformular weg und lasse es auf mich zu kommen...Ich denke das erste Jahr dürfen wir die "Kampfhundsteuer" von 648 Euro zahlen :boese1: da wir ja erst mit Einem Jahr den Wesenstest machen können und danach hoffe ich einfach das wir in die normale Hundesteuer eingestuft werden.

Daumen drücken :sorry:

Peppi 21.12.2011 11:11

AW: Wesenstest
 
Du musst nach der Hundesteuersatzung Deiner Stadt/Gemeinde/Kommune fragen. Das ist die Gesetzesgrundlage.

Das ist doch nicht so schwer, mein Gott!


Wohnst Du in Potsdam?

http://www.potsdam.de/cms/beitrag/10003365/27314/

http://www.potsdam.de/cms/dokumente/...uersatzung.pdf

§4, ff:

(2) Hunde folgender Rassen oder Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander gelten auf
Grund rassespezifischer Merkmale oder Zucht als gefährliche Hunde im Sinne des Absatzes
1 Nr. 1:
1. American Pitbull Terrier,
2. American Staffordshire Terrier,
3. Bullterrier,
4. Staffordshire Bullterrier,
5. Mastiff,
6. Dogo Argentino,
7. Dogue de Bordeaux,
8. Fila Brasileiro,
9. Mastin Espanol,
10. Mastino Napoletano,
11. Tosa Inu.


Ansonsten gib Hundesteuersatzung und den Namen Deiner Stadt in Google ein!

Fruchtzwerg 21.12.2011 11:19

AW: Wesenstest
 
Mein Gott, bleib mal ruhig :lach4:

Das habe ich bereits und ich habe bereits mit mehreren Leuten von Ämtern und Hundebesitzern gesprochen und telefoniert.

Ich bin einfach verwundert warum bei dem einen so und bei den andern so entschieden wurde obwohl alle den Wesenstest bestanden haben.

EDIT: Verstehst du mich nicht???? Ich weiß das mein Hund auf der Liste steht, es geht darum das andere BX Besitzer normale Steuer hier zahlen und andere wieder Kampfhundsteuer, obwohl beide den Wesenstest bestanden haben und beide in Potsdam wohnen!!!! Das ist das einzige was mich verwundert und wobei mir bis jetzt niemand weiter helfen konnte...Man man man

Peppi 21.12.2011 11:21

AW: Wesenstest
 
Zitat:

Zitat von Fruchtzwerg (Beitrag 305897)
Mein Gott, bleib mal ruhig :lach4:

Das habe ich bereits und ich habe bereits mit mehreren Leuten von Ämtern und Hundebesitzern gesprochen und telefoniert.

Ich bin einfach verwundert warum bei dem einen so und bei den andern so entschieden wurde obwohl alle den Wesenstest bestanden haben.


Sowas macht man schriftlich.

Ich bin ruhig. :hmm:

Fruchtzwerg 21.12.2011 11:24

AW: Wesenstest
 
:ok:

heder 21.12.2011 15:12

AW: Wesenstest
 
Hallo Fruchtzwerg,

diese Problematik ist mir auch bekannt. Haben wir im Bekanntenkreis etwa ähnlich. Also wie folgt, ein Dorf bei uns in der gegend hat da folgende Problematik, zwei Strassen fallen in die steuerliche Handhabung der Stadt Her....., der rest wird Gemeinde eigen verwaltet.

Unsere Bekannte ist von Strasse A nach B umgezogen und muss nun den vollen Kampfhunde Steuersatz von 680€ zahlen. An der alten Adresse zahlte Sie nur 125€. Das da von Abzocke gesprochen wird, erklärt sich ja von selbst, aber wie Peppi schon sagte, Gemeinden und Kommunen können die Steuersätze selbst festlegen.

Und zu deinem Wesenstest, entweder bestanden oder nicht, sonst gibts da nix. kannst höchstens nochmal wiederholen.

Tipp von mir: Wenn dein BX nicht auf der Liste steht, machst Du einen Einspruch gegen den Bescheid und gehst zum Anwalt.

Peppy77 09.01.2012 03:59

AW: Wesenstest
 
Moin Moin!!!
Wie das in Brandenburg und so läuft kein plan aber komme aus Nrw habe zwar nen Stafford also Liste 1 aber hatte ihn schon vor diesem lächerlichen Gesetz genau gesagt seit 1997!!!
Sollte dann plötzlich mein Hund an ne Leine fesseln und bis zum Führerschein ihm sogar n Maulkorb tragen lassen obwohl wir nie unangenehm aufgefallen sind!!!
Habe Führerschein sowie Leinen&Maulkorbbefreiung gemacht!!
Meine Steuer wurd von 120DM auf 120euro umgestellt und danach auf 360euro raufgesetzt und die wurden richtig offiziell als ich mich geweigert habe diese erhöhungen zu zahlen!!!
Ich bin dann Umgezogen 5km genau gesagt von Gemeinde zur Stadt und zahle seither ca 90euro!!!
In den Orten 8-10km weiter ist der Kreis zuständig und bei ca 520euro pro Hund!!!

Wo ich anfangs gewohnt habe habe die irgendwann beschlossen Kurort wir wollen die Hunde nicht und die Daumenschrauben wurden angezogen Steuern erhöht und erhöht!!
Ne Freundin hatte nen Dalmatiner und muste zum Amtsarzt wegen gentest!!!
Besser genau erkundigen und möglichst einfach als Mischling anmelden!!!
Bei Bekannten lief das ohne probleme die Frau war allerdingst los zum anmelden ist n Stafford läuft aber als Mischling!!

Mfg

Ronja 09.01.2012 09:09

AW: Wesenstest
 
@Peppy77

Kannst Du mir oder andere bitte erklären...
Als was für einen Mischling würde man einen Stafford anmelden?
Dann braucht man weniger Steuern zahlen?
Braucht man dann keinen Wesenstest mehr?
Was passiert wenn es mit einem Stafford (als Mischling angemeldet) zu einem Beissvorfall mit einem anderen Hund kommt?
Dankeschön

cane de presa 09.01.2012 10:16

AW: Wesenstest
 
Es ist leider so.

es gibt das sprichwort,dummheit schüzt vor strafe nicht.
Das problem,Die strafe müssen in wirklichkeit nur die Hunde ertragen.Aber unsere echte strafe dadurch ist vielen bewusst,und viele hier wissen das alles nur schlimmer geworden ist.....


Früher sagte man wenigstens beim kauf aus dem kofferaum das man z.b ein pitbull oder eher ein bulterier kauft.Heute sagt man,was die deutschen hören wollen. Und 1 Halter später,wird er eingedeutscht als mini bullterrier verkauft.

Selbst bei bei Beissvorfällen,passiert nur dem Hund wirklich etwas ;)

Der dummer Bürger,egal ob mit oder ohne Hunde. Dem Drohen kaum probleme.
Einen Stinkefinger der Polizei zeigen ist schlimmer als man mit sokas falsch machen kann.

BlackCloud 09.01.2012 10:23

AW: Wesenstest
 
Es gibt jede Menge Staffords, die als Labrador-Boxer-Mischlinge gemeldet sind - einige Gemeinden fallen drauf rein, andere glauben dies erst nach einem Rassegutachten ... ich persönlich würde dieses Risiko nicht mehr eingehen, denn kommt der Schwindel raus, ist der Hund weg!

Peppi 09.01.2012 10:36

AW: Wesenstest
 
Ist das denn sicher?

Jule69 09.01.2012 12:20

AW: Wesenstest
 
Zitat:

Zitat von BlackCloud (Beitrag 307303)
Es gibt jede Menge Staffords, die als Labrador-Boxer-Mischlinge gemeldet sind - einige Gemeinden fallen drauf rein, andere glauben dies erst nach einem Rassegutachten ... ich persönlich würde dieses Risiko nicht mehr eingehen, denn kommt der Schwindel raus, ist der Hund weg!

Seh ich genauso. Aus genau diesem Grund sitzen schon reichlich Anlagehunde im Tierheim und dabei geht es nicht um die zu wenig gezahlte Steuer sondern einfach um die fehlende Haltegenehmigung. Das Finanzamt zu besch**** ist das eine, den Hund ohne Genehmigung zu halten was anderes. Kommt das Ordnungsamt durch irgendeinen Zufall/Vorfall dahinter haben sie das Recht den Hund einzuziehen. Vielleicht bekommst du die Chanche die Genehmigung nachträglich zu beantragen, vielleicht auch nicht. Oder es scheitert am nicht erfüllen können der Auflagen, Führungszeugnis etc.
Mir wäre das Risiko zu hoch. Der Leidtragende wäre mal wieder der Hund. Also lieber in den sauren Apfel beissen.

corso 09.01.2012 13:09

AW: Wesenstest
 
Wir haben hier ein paar pits und staffs die als labi- Boxer Mix gemeldet sind sogar mit kupierten ohren:hmm:

Peppi 09.01.2012 13:16

AW: Wesenstest
 
Zitat:

Zitat von Jule69 (Beitrag 307316)
Seh ich genauso. Aus genau diesem Grund sitzen schon reichlich Anlagehunde im Tierheim und dabei geht es nicht um die zu wenig gezahlte Steuer sondern einfach um die fehlende Haltegenehmigung. Das Finanzamt zu besch**** ist das eine, den Hund ohne Genehmigung zu halten was anderes. Kommt das Ordnungsamt durch irgendeinen Zufall/Vorfall dahinter haben sie das Recht den Hund einzuziehen. Vielleicht bekommst du die Chanche die Genehmigung nachträglich zu beantragen, vielleicht auch nicht. Oder es scheitert am nicht erfüllen können der Auflagen, Führungszeugnis etc.
Mir wäre das Risiko zu hoch. Der Leidtragende wäre mal wieder der Hund. Also lieber in den sauren Apfel beissen.

Gibt's da denn keine ordnungsbehördliche Vorschrift, die sowas klar regelt???

In den "prominenten" Fällen hiess es doch immer, dass der Halter die Bedingungen nicht erfüllen konnte/wollte.

Kann mir in unserem Land so schlecht vorstellen, dass das nicht irgendwie eindeutig geregelt ist...

Und wirtschaftlich macht das für die Träger auch nicht wirklich Sinn!

:35:

Jule69 09.01.2012 15:11

AW: Wesenstest
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 307326)
Gibt's da denn keine ordnungsbehördliche Vorschrift, die sowas klar regelt???

In den "prominenten" Fällen hiess es doch immer, dass der Halter die Bedingungen nicht erfüllen konnte/wollte.

Kann mir in unserem Land so schlecht vorstellen, dass das nicht irgendwie eindeutig geregelt ist...

Und wirtschaftlich macht das für die Träger auch nicht wirklich Sinn!

:35:

Es gibt sicherlich einen Ermessensspielraum, es heißt ja kann entzogen werden bzw. mit einer Geldstrafe belegt werden.

http://www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/landeshundegesetz.pdf

s. §12/§20

BlackCloud 09.01.2012 15:35

AW: Wesenstest
 
Kommt auch oft drauf an, wer das andere Ende der Leine ist ...

Bei Mr. Obercool aus dem Ghetto, der vorsätzlich den Hund als Mischling angemeldet hat, ist der Hund definitiv weg.

Bei Oma von nebenan besteht die Chance, dass man nachträglich noch eine Genehmigung bekommen kann - liegt aber auch ganz daran, wer den Fall bearbeitet und wie der ehemalige Halter sich gibt. Ist er kooperativ und sieht den Fehler ein, stehen die Chancen nicht soooo schlecht.

Auch ist das Umfeld sehr wichtig - wie gesagt, macht schon einen Unterschied, ob eine feine Dame im gesitteten Vorort die Genehmigung möchte oder aber der Ghettofreak aus einer eher nicht sozialen Wohngegend alles beantragt. Hier in Köln-Ostheim gibt es sowas, die Gernsheimer Str. - Plattenbau, 80% sind Ausländer/Hartz 4ler - dort sehe ich regelmäßig die Muckibudentypen, die sich den fetten Pitbull geholt haben - das sind die Hunde, die ich dann Wochen später grundsätzlich im Tierheim wiederfinde.

Da verstehen die Behörden dann keinen Spaß mehr.

Das ist das, was ich zum Ordnungsamt Köln sagen kann.

Ich hatte zu Anfang bei der Genehmigung nämlich auch vergessen etwas nachzureichen - das gab dann ordentlich Tamtam, als ich noch keine Genehmigung bekam (ich habe Wochen gewartet, dachte das wäre normal weil in Köln alles so lange dauert) und das OA hat drauf gewartet, dass ich die Unterlagen noch nachreiche - quasi aneinander vorbeigeredet. Als ich dann kontrolliert wurde, gab es zwar Ärger - da ich ja aber gewillt war die Genehmigung zu erhalten und mich bemüht habe (und der Fehler ja eindeutig bei mir lag), hat man ein Auge zugedrückt und den Hund nicht beschlagnahmt. Man hat dann sogar nachgehakt, als was ich arbeite und wie der Hund gehalten wird (ausbruchssicher etc.).

Peppi 09.01.2012 15:43

AW: Wesenstest
 
Zitat:

Zitat von Jule69 (Beitrag 307344)
Es gibt sicherlich einen Ermessensspielraum, es heißt ja kann entzogen werden bzw. mit einer Geldstrafe belegt werden.

http://www.lanuv.nrw.de/agrar/dok/landeshundegesetz.pdf

s. §12/§20


Hmmmh???

LHundG §20, 4:

Hunde, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder Absatz 2 bezieht, können unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.


OWG §27, 2:

Unter den Voraussetzungen des § 22 Abs. 2 Nr. 2 oder Abs. 3 ist Absatz 1 auch dann anzuwenden, wenn
1. die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit verjährt ist oder
2. sonst aus rechtlichen Gründen keine bestimmte Person verfolgt werden kann und das Gesetz nichts anderes bestimmt.

Die Einziehung darf jedoch nicht angeordnet werden, wenn Antrag oder Ermächtigung fehlen.



Für mich heisst das, wenn Lieschen Müller erwischt wird, weil der Boxer-Mix in Wirklichkeit ein Pitbull ist, dann muss sie zahlen.

Wenn Lieschen Müller sagt, ist der Hund vom Toni, Toni sagt, ist der Hund vonne Ilse, dann kann eingezogen werden.

Oder? :35:

BlackCloud 09.01.2012 15:47

AW: Wesenstest
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 307346)
Wenn Lieschen Müller sagt, ist der Hund vom Toni, Toni sagt, ist der Hund vonne Ilse, dann kann eingezogen werden.

Oder? :35:

Naja - auf der Haltergenehmigung steht ja drauf, wem der Hund gehört - ohne diese kann man das nicht zuordnen.

Wenn jetzt z.B. meine Nachbarin mit meiner Linda rausgeht (ohne Maulkorb) und ohne Sachkundenachweis, können die, wenn sie die kontrollieren, meinen Hund einziehen, da meine Nachbarin nicht nachweisen kann, wem der Hund gehört. Außerdem habe ich mich dann strafbar gemacht, weil ich meinen Hund in die Obhut eines Menschen gegeben habe, der dem Hund keinen Maulkorb angezogen hat und keine Sachkunde besitzt.

Peppi 09.01.2012 15:50

AW: Wesenstest
 
Zitat:

Zitat von BlackCloud (Beitrag 307347)
Naja - auf der Haltergenehmigung steht ja drauf, wem der Hund gehört - ohne diese kann man das nicht zuordnen.

Wenn jetzt z.B. meine Nachbarin mit meiner Linda rausgeht (ohne Maulkorb) und ohne Sachkundenachweis, können die, wenn sie die kontrollieren, meinen Hund einziehen, da meine Nachbarin nicht nachweisen kann, wem der Hund gehört. Außerdem habe ich mich dann strafbar gemacht, weil ich meinen Hund in die Obhut eines Menschen gegeben habe, der dem Hund keinen Maulkorb angezogen hat und keine Sachkunde besitzt.

Hast Du das Gesetz gelesen?

Hunde, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 oder Absatz 2 bezieht, können unter den Voraussetzungen des § 27 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten eingezogen werden.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__27.html

BlackCloud 09.01.2012 15:54

AW: Wesenstest
 
Landeshundegesetz? Ja, aber nicht jetzt. Ich bin auf der Arbeit.

Vllt. habe ich dich falsch verstanden?

Peppi 09.01.2012 16:08

AW: Wesenstest
 
Ich auch! ;)


Wenn ich das richtig verstehe, dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen einziehen.

Zumindest steht das so im ORDNUNGSWIDRIGKEITENGESETZ.

Ansonsten immer nur zahlen! Allerdings bis zu 100.000,- :hmm:

Jule69 09.01.2012 16:35

AW: Wesenstest
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 307354)
Ich auch! ;)


Wenn ich das richtig verstehe, dürfen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen einziehen.

Zumindest steht das so im ORDNUNGSWIDRIGKEITENGESETZ.

Ansonsten immer nur zahlen! Allerdings bis zu 100.000,- :hmm:

Ich denke das das bewusst so verklausuliert ist, damit sie eben nach Ermessen entscheiden können.
Ich bin aber auch davon überzeugt das sie immer einziehen können wenn sie es so wollen. Im Zweifelsfall tritt §22 OWiG in Kraft, die Gefährdung der Allgemeinheit ...und diese zu widerlegen oder zu verhindern bist du ja in der Pflicht und das ist wiederum Bestandteil der (nicht erbrachten) Haltegenehmigung.
Bei einer Ordnungswidrigkeit ist die Ahndung durch eine Geldsstrafe immer zulässig und wird in den meisten Fällen sicher auch greifen, aber mir wäre das Risiko einfach zu groß.

Peppi 09.01.2012 16:42

AW: Wesenstest
 
Zitat:

Zitat von Jule69 (Beitrag 307360)
Ich denke das das bewusst so verklausuliert ist, damit sie eben nach Ermessen entscheiden können.
Ich bin aber auch davon überzeugt das sie immer einziehen können wenn sie es so wollen. Im Zweifelsfall tritt §22 OWiG in Kraft, die Gefährdung der Allgemeinheit ...und diese zu widerlegen oder zu verhindern bist du ja in der Pflicht und das ist wiederum Bestandteil der (nicht erbrachten) Haltegenehmigung.
Bei einer Ordnungswidrigkeit ist die Ahndung durch eine Geldsstrafe immer zulässig und wird in den meisten Fällen sicher auch greifen, aber mir wäre das Risiko einfach zu groß.

Das glaube ich nicht. Steht da ja auch nicht, bzw. wäre das durch einen Wesenstest widerlegbar (und bis zu diesem Zeitpunkt würde auf Verdacht Maulkorb und Leinenpflicht verhängt!).

Ich glaube eher, dass die Beamten die eigenen Gesetze falsch auslegen und der devote Bürger sich alles gefallen lässt.

Aber sowas Ähnliches hatten wir ja schonmal!

Für mich gelten Gesetze und nicht die Interpretationen der Ämter! ;)

Jule69 09.01.2012 18:27

AW: Wesenstest
 
Zitat:

Zitat von Peppi (Beitrag 307361)
Das glaube ich nicht. Steht da ja auch nicht, bzw. wäre das durch einen Wesenstest widerlegbar (und bis zu diesem Zeitpunkt würde auf Verdacht Maulkorb und Leinenpflicht verhängt!).

Ich glaube eher, dass die Beamten die eigenen Gesetze falsch auslegen und der devote Bürger sich alles gefallen lässt.

Aber sowas Ähnliches hatten wir ja schonmal!

Für mich gelten Gesetze und nicht die Interpretationen der Ämter! ;)

Mir ging es hier nicht um den Nachweis der Ungefährlichkeit durch den Verhaltenstest, bei dem es ja auch vorrangig um die Befreiung der Maulkorb- bzw Leinenpflicht geht, sondern vielmehr um die Auflagen für die Haltegenehmigung, zu denen u.a. die Pflicht zu wahrheitsgemäßen Angaben/Auskünften über den Hund, sowie zur Unterbringung des Hundes und der Zuverlässigkeit des Halters gehören. Eben all die Dinge die zur "Gefahrenabwehr" verlangt werden und maßgeblich für die Genehmigung sind. Das sind Gesetze, keine Interpretationen.
Wie schon erwähnt steht ja vor allem das Wörtchen kann...nicht wird..., aber hier ging es ja (bezugnehmend auf Beitrag 22) um den Vorschlag vorsätzlich falsche Angaben zu machen bzw die evtl daraus resultierenden Konsequenzen und da würde ich mich nicht auf eine Geldstrafe verlassen, dafür sind mir mein Hunde zu wertvoll ;).


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