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-   -   Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009 (https://molosserforum.de/nothunde-allgemein/12009-zum-thema-mastino-napoletano-ha-ndin-18-6-2009-a.html)

Leines 03.03.2010 19:23

AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009
 
Naja dann hoffen wir mal das der Hund jetzt in Fachgerechte Hände kommt und dort bleiben darf.

Und wenn ich irgend jemanden angegriffen haben soll, dann möchte ich doch wissen wo??

Aber zwischen den Zeilen dummes Zeug lesen und erfinden, das können viele....

Es geht um den Hund und nicht um die Zweibeiner und ich hoffe das bereifen irgendwann der Eine oder auch die Andere.

crotalus 03.03.2010 19:50

AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009
 
Das Tierschutzgesetz läßt keine andere Interpretation zu, als das die Kastration eines gesunden Tieres unter Strafe gestellt wird. Hinzufügen möchte ich noch, dass sogenannte Kastrationsauflagen in Schutzverträgen bei der Abgabe von Nothunden, sei es privat oder durch ein Tierheim, einer Aufforderung zur Begeheung einer Straftat gleichkommt, also auch geahndet wird, und trotz schriftlichen Vertages nicht eingehalten werden brauch. Wird ein sogenanntes Kastrationspfand einbehalten oder verlangt, kann dieser Betrag ohne das eine Kastration durchgeführt wird in voller Höhe zurückverlangt oder eingeklagt werden.

Shadow131077 03.03.2010 19:51

AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009
 
ich hätte da noch ne frage .... wegen dem kastrieren , mein Rüde ist kastriert , müßte ich dann die maus auch noch kastrieren lassen?

Goofymone 03.03.2010 19:56

AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009
 
Zitat:

Zitat von Shadow131077 (Beitrag 196185)
ich hätte da noch ne frage .... wegen dem kastrieren , mein Rüde ist kastriert , müßte ich dann die maus auch noch kastrieren lassen?

Auflage ist Auflage !

Goofymone 03.03.2010 19:59

AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009
 
Zitat:

Zitat von crotalus (Beitrag 196184)
Das Tierschutzgesetz läßt keine andere Interpretation zu, als das die Kastration eines gesunden Tieres unter Strafe gestellt wird. Hinzufügen möchte ich noch, dass sogenannte Kastrationsauflagen in Schutzverträgen bei der Abgabe von Nothunden, sei es privat oder durch ein Tierheim, einer Aufforderung zur Begeheung einer Straftat gleichkommt, also auch geahndet wird, und trotz schriftlichen Vertages nicht eingehalten werden brauch. Wird ein sogenanntes Kastrationspfand einbehalten oder verlangt, kann dieser Betrag ohne das eine Kastration durchgeführt wird in voller Höhe zurückverlangt oder eingeklagt werden.

Das ist wohl richtig! Aber bei Anlagenhunden hat da bisher noch nie einer gewonnen und in einigen Bundesländern besteht für Anlagehunde sogar eine Kastrationspflicht laut Gesetz oder HVO!

Leines 03.03.2010 20:16

AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009
 
Zitat:

Zitat von Goofymone (Beitrag 196187)
Das ist wohl richtig! Aber bei Anlagenhunden hat da bisher noch nie einer gewonnen und in einigen Bundesländern besteht für Anlagehunde sogar eine Kastrationspflicht laut Gesetz oder HVO!


Gilt das nicht nur für Anlage 1 Hunde und nicht für Anlage 2 ?? Weiss es jetzt nicht genau deshalb frage ich jetzt mal nach!

Schnuckelchen1973 03.03.2010 20:18

AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009
 
auf welcher Liste stehen Mastino´s auf 1 oder 2 ?
ich hab mich da noch nie drum gescheert da ich aus niedersachsen komme (sorry für meine unwissenheit)

bobbie 03.03.2010 20:31

AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009
 
Mastini oder auch BX stehen auf der Liste 2.

@ Leines
Anlagehund gilt hier in BY sowohl bie den 1ern und 2ern.

Da schießt Dir jeder Richter ins Knie bei der Frage bzgl. der Rechtmäßigkeit der KAstration. ;)

crotalus 03.03.2010 20:47

AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009
 
Zitat:

Zitat von Goofymone (Beitrag 196187)
Das ist wohl richtig! Aber bei Anlagenhunden hat da bisher noch nie einer gewonnen und in einigen Bundesländern besteht für Anlagehunde sogar eine Kastrationspflicht laut Gesetz oder HVO!

in keinem bundesland ist mastino auf anlage 1 also könnt ihr das mal schrotten.

crotalus 03.03.2010 20:48

AW: Zum Thema Mastino Napoletano, Hündin, *18.6.2009
 
Zitat:

Zitat von bobbie (Beitrag 196196)
Mastini oder auch BX stehen auf der Liste 2.

@ Leines
Anlagehund gilt hier in BY sowohl bie den 1ern und 2ern.

Da schießt Dir jeder Richter ins Knie bei der Frage bzgl. der Rechtmäßigkeit der KAstration. ;)

in nrw ist ein bx ein normaler 20/40 hund


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