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![]() Ich hätte jetzt - so rein logisch - vermutet, man gewinnt den Landestitel (zB. NRW) und tritt dann gegen die anderen BL auf der Bundessiegershow an... Aber das wäre ja verkehrt herum. Aber das wird doch sicher hier jemand erklären können. ![]() |
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@ Peppi
ich erklär dann mal: Nationale (CAC) heißt: es können die Anwartschaften für den Titel "Deutscher Champion VDH" und, wenn bei den einzelnen Clubs vorhanden, die Anwartschaften für den "Deutschen Champion Club" vergeben werden. Also nur die nationalen sprich deutschen Anwartschaften. Musst Du sammeln wie früher die Rabattmarken: für den VDH 4 Anwartschaften unter drei verschiedenen Richtern; zeitlicher Abstand zwischen 1. und 4. Anwartschaft muss mind. 1 Jahr und 1 Tag sein Internationale (CACIB) heißt: es können zusätzlich zu den nationalen auch die Anwartschaften für "Internationalen Schönheitschampion" verliehen werden. 5 Anwartschaften unter 3? verschiedenen Richtern, davon mind. 2 im Ausland. Die Vergabe der Anwartschaften und Tagestitel (in DO "Bundessieger" und "Bundesjugendsieger") liegt im Ermessen des Richters und sind immer an die höchste Formwertnote (V1) geknüpft. Hoffe das kommt nicht so klugscheißerisch rüber wie es sich im Nachhinein liest ![]() Würde mich freuen Euch in DO zu sehen ![]() LG, Kirsten |
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Das heißt in Dortmund kann man sich für 2 nationale Anwartschaften qualifizieren bzw. diese bekommen?!
Wer bekommt denn dann so nen Titel? Der Hund, der jeweils am besten dem Rassestandard entspricht, oder wie? Oder bekommen mehrere der jeweils ausgestellten Hunde was? Sorry, blicke da immernoch nicht ganz durch, aber danke schonmal für den ersten Erklärungsansatz ![]() |
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Wenn man beide Ausstellungen meldet, kann man auch auf beiden die Anw. für den Nationalen Ch. gewinnen.
Meldet man nur die Nationale (CAC) dann nur dort; meldet man die Internationale (CACIB) dann dort dort 1. die Anw. National und 2. die Anw. International. Die V 1 Hunde der Zwischen-, Offenen- und Champioklasse (getrennt nach den 8 Rassen des *** und getrennt nach Rüde und Hündin) können die Anwartschaft bekommen. Bei den Jugendhunden dito. Die V 2 Hunde bekommen die sog. Reserveanwanrtschaft. Die kann man aufwerten lassen in eine volle, wenn der V 1 Hund den Titel schon hat. Die Vergabe der Titel und Anwartschaften liegt im Ermessen des Richters. Kann also auch mal sein (ist aber selten), dass ein Hund V 1 ohne die Anwartschaften bekommt. Erster sollte der Hund sein, der dem Rassestandard am nächsten kommt. LG; Kirsten |
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