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Alt 03.11.2011, 10:17
Graf / Gräfin
 
Registriert seit: 22.11.2007
Ort: Saerbeck
Beiträge: 204
Standard AW: Bordeauxdoggen-Mädchen, geb. am o8.03.2011

Nein eine Schutzgebühr wird nicht erhoben. Lediglich die Kosten für den Übernahmevertrag der durch einen Ra verfasst wird sollen erstattet werden ca.50-80€.
In diesem Vertrag wird alles festgehalten was über die Maus Gesundheitlich bekannt ist und auch das sie nicht zur Zucht eingesetzt werden darf sondern Aufgrund der HD spätestens im Alter von 18 Monaten kastriert werden muß.
Ich weiß das hört sich jetzt hart an aber es sind schon zuviele Hunde die Krank sind in der Zucht gelandet.
Die Überprüfung der Kastration wird erfolgen und Notfalls durchgesetzt werden, daher der RA Vertrag.
Ein Bild der Hüftaufnahme wird mitgegeben damit man später Überprüfen kann inwieweit sich der Befund verschlechtert hat.
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Das leid der Tiere beginnt mit dem gewinn denken der Menschen:traurig3:

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