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Alt 23.08.2007, 11:57
Benutzerbild von Drago
Kaiser / Kaiserin
 
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Beiträge: 879
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Wir mußten eine Haltergenehmigung bei der Gemeinde beantragen. Die widerrum legen das beim Veterinäramt vor. Dieses genehmigt dir den Hund dann befristet, stellt schon mal gewisse Auflagen fest, und teilt dir im gleichen Schreiben mit, bis wann der Wesenstest vorgelegt werden muss.

lg Dani
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