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Alt 01.11.2008, 09:23
Corso Tosa Corso Tosa ist offline
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@Simone

ich kenn das Folgendermaßen:

Jedes Bundesland hat eine Rasseliste, die den Hund als Listenhund einstuft oder eben auch nicht. Daran haben sie sich zu halten!!!
Bei Mixen oder nicht Nachweisbarkeit der Rasse per Papiere muss unter Umständen ein Rassegutachten erstellt werden.

Wenn beim vorgestellten Hund Beissvorfälle oder Beschwerden anderer vorliegen, wird der Hund individuell eingestuft und der Halter muss als Führer eines "gefährlichen Hundes" einen Sachkundenachweis erbringen.
Das ist dann rasseunabhängig, aber erst dann!


Den Steuersatz erhebt immer die Stadt, nicht das Bundesland!
Die Einstufung nach Rasse erhebt immer das Bundesland, nicht die Stadt!

Hatte hier auch einmal mit sowas zu kämpfen und ganz ehrlich:
Viele Amtsschimmel haben null Ahnung.
Die reden erstmal oft wirres Zeug, dem man sich nicht ohne Weiteres ergeben sollte.

Gute Hilfe geben im Übrigen immer die Tierheime, da die täglich mit dem Thema zu tun haben. Ein hessisches Tierheim wird die Frau beim Umgang mit dem Amt sicher schnell beraten können.

So wie ich es gesehen habe, steht der Bullmastiff laut HVO nicht auf der Liste.
Wenn keinerlei Beschwerden oder Beissvorfälle vorliegen und er kein Mix ist, dann hat das Amt keine große Chance, Willkür walten zu lassen.
Dann würde ich mich auf keinen Fall nicht einschüchtern lassen.

Ich habe damals auch nach ein wenig Papierkram gegen das Amt gewinnen können ;-) .

Simone, wenn die Dame Tips im Umgang mit den Gestetzen und dem Amt haben möchte, kann sie sich gerne bei mir melden.
Ansonsten sollte sie das örtliche Tierheim anrufen und dort um Aufklärung bitten, die sind da recht gut informiert.
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Wer den Hund vermenschlicht, beraubt ihn dessen, was ihn ausmacht.

Geändert von Corso Tosa (01.11.2008 um 09:30 Uhr)
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