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@Simone
ich kenn das Folgendermaßen: Jedes Bundesland hat eine Rasseliste, die den Hund als Listenhund einstuft oder eben auch nicht. Daran haben sie sich zu halten!!! Bei Mixen oder nicht Nachweisbarkeit der Rasse per Papiere muss unter Umständen ein Rassegutachten erstellt werden. Wenn beim vorgestellten Hund Beissvorfälle oder Beschwerden anderer vorliegen, wird der Hund individuell eingestuft und der Halter muss als Führer eines "gefährlichen Hundes" einen Sachkundenachweis erbringen. Das ist dann rasseunabhängig, aber erst dann! Den Steuersatz erhebt immer die Stadt, nicht das Bundesland! Die Einstufung nach Rasse erhebt immer das Bundesland, nicht die Stadt! Hatte hier auch einmal mit sowas zu kämpfen und ganz ehrlich: Viele Amtsschimmel haben null Ahnung. Die reden erstmal oft wirres Zeug, dem man sich nicht ohne Weiteres ergeben sollte. Gute Hilfe geben im Übrigen immer die Tierheime, da die täglich mit dem Thema zu tun haben. Ein hessisches Tierheim wird die Frau beim Umgang mit dem Amt sicher schnell beraten können. So wie ich es gesehen habe, steht der Bullmastiff laut HVO nicht auf der Liste. Wenn keinerlei Beschwerden oder Beissvorfälle vorliegen und er kein Mix ist, dann hat das Amt keine große Chance, Willkür walten zu lassen. Dann würde ich mich auf keinen Fall nicht einschüchtern lassen. Ich habe damals auch nach ein wenig Papierkram gegen das Amt gewinnen können ;-) . Simone, wenn die Dame Tips im Umgang mit den Gestetzen und dem Amt haben möchte, kann sie sich gerne bei mir melden. Ansonsten sollte sie das örtliche Tierheim anrufen und dort um Aufklärung bitten, die sind da recht gut informiert.
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Wer den Hund vermenschlicht, beraubt ihn dessen, was ihn ausmacht. Geändert von Corso Tosa (01.11.2008 um 09:30 Uhr) |
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Hi,
Entschuldigt bitte, dass ich hier so reinplatze. Eigentlich habe ich etwas über’s Barfen gesucht … und jetzt bin ich hier gelandet. Also, das o. g. Zitat „HundesTeuer“ stammt von meiner Seite, deshalb ist es mir wichtig, das hier richtig zu stellen: Die Hundesteuer (Steuersatzung der Kommune) hat in Hessen NICHTS mit dem Wesenstest und dem Sachkundenachweis (HundeVO/Liste) zu tun. Das ist richtig. Wenn eine Stadt beschließt, dass Pudel ab sofort höher besteuert werden, dann ist dem so. Allerdings müssen die Pudel dann weder einen Wesenstest ablegen, noch muss der Halter sachkundig sein. Die müssen blechen … sonst nix. Die Rasse wird ansonsten NICHT wie ein Listenhund behandelt. Auch kann in Hessen nicht jede Stadt/Kommune frei entscheiden, welche Rassen sie auf die Liste der Gefahrenabwehrverordnung (HundeVO) nimmt. Das gilt NUR für die Hundesteuer. Der betroffene BM ist also in Hessen nicht „gefährlich“ und seine Halterin muss den ganzen Budenzauber von wegen WT und Sachkunde nicht nachweisen, solange er nicht wegen eines eventuellen Vorfalls auffällig geworden ist?! In so einem Fall kann die Ordnungsbehörde eine Gefährlichkeit vermuten und WT und Sachkunde anordnen – unabhängig von der Rasse, das kann auch einen Dackel treffen – genau wie es Corso Tosa schreibt. Nix für ungut und liebe Grüße von einem wirren Amtsschimmel mit zumindest ein wenig Ahnung
Geändert von Rübe (02.11.2008 um 23:12 Uhr) Grund: falsches Grammatik, tut mich leid :) |
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Zitat:
Hätte mich auch jetzt gewundert, wenn das plötzlich anders wäre. "Budenzauber" ist ein guts Wort dafür... das ist ab heute mal wieder ne Baustelle für mich. Und ICH ...werd nicht drumrumkommen ;-) und Rübe, nix für Ungut bzgl. des "Amtschimmels" ;-) aber ich habe da echt schon bzgl. solcher Themen Dinger erlebt, das willste lieber garnicht wissen. Gruss @Simone also...Beitrag 6, das Angebot steht. Sollte die Dame Ärger da haben oder Hilfe gebrauchen können, kann sie sich gerne melden. Bloss nicht klein beigeben.
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Wer den Hund vermenschlicht, beraubt ihn dessen, was ihn ausmacht. Geändert von Corso Tosa (03.11.2008 um 10:00 Uhr) |
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Zitat:
und verhindert so etwas, indem laut Steuersatzung mehrere Hunde, die in einer Hausgemeinschaft leben, gemeinsam versteuert werden müssen.Grüßlies, Grazi
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![]() Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
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Zitat:
Grüßlis
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Aber was heißt "Hausgemeinschaft"? Darf dann also die Mieterin, die über uns wohnt, sich keinen Hund anschaffen, weil dann die "Steuer" für zwei Hunde in unserem Haus Berechnet wird?(Bei uns im Haus gibt es drei abgeschlossene Wohnungen). Vielleicht liegen wir falsch aber ich glaub das man unverheiratete nicht mit verheirateten gleich ziehen kann (weis nicht)
___________ gruß K&E und TIGI
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Zitat:
Selbstverständlich werden nicht alle Hunde in einem Mehrfamilienhaus zusammen versteuert. Hier müssen aber ganz klar ersichtlich getrennte Wohneinheiten vorliegen. In einer Wohngemeinschaft (also mehrere Hunde in einer Wohnung), die mit einer eheähnlichen Verbindung gleichgesetzt wird, geht das Amt von einer gemeinsamen Haltung aus und daher werden die Hunde auch gemeinsam versteuert. Ein Blick in eure Steuersatzung sollte das aber klären. Grüßlies, Grazi
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Zitat:
Bingo so ist es ( übrigens in ganz Deutschland) Für Hessen könnt ihr auch die erhöhte Steuer vergessen, wenn es sich nicht um einen Listenhund handelt oder dieser einen Wesenstest hat. Dazu gibt es dieses Urteil aus Wiesbaden: http://www.maulkorbzwang.de/Briefe/u...teil_heldt.htm bei den meisten Ämtern hat bis jetzt gereicht, damit zu drohen, ebenfalls zu klagen und gleich war die normale Hundesteuer ok... |
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