@Grazi
Zitat:
Das stimmt so nicht! Wie Barbara schon schrieb: es geht um die Leinenbefreiung außerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete...und die erhalten in NRW nach bestandenem Wesenstest auch Listenhunde.
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Dann habe ich Simone falsch verstanden.
Ich bin davon ausgegangen, dass sie von einer Grundsätzlichkeit
der Befreiung spricht. Und die gibt es nunmal nicht....für keinen Hund.