Habs auch grade gelesen. Der Vorfall soll ja wohl in Nachbars Garten stattgefunden habe, als der Junge mit dem Enkel der Nachbarin Frisbee gespielt hatte. Der Hund ließ erst ab, als die Halterin ihn vom Kind zog.
Ein denkbar schlechtes Beispiel für einen generellen Leinenzwang, oder soll der jetzt auch im heimischen Garten gelten??????
Kopfschüttelnde Grüße
Karin
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