Zitat:
Zitat von Ongoing Guerillas
Ich kenne das auch so, wie Peppi schreibt! Nach meinen Infos bist du dran - und dein Hund auch (Auflagen) - wenn er auf deinem Grundstück, auch wenn es mit Warnschildern zugepflastert und sicher eingezäunt ist, einen Einbrecher angreift!
Ich glaube er darf nur "Alarmanlage" spielen, nicht "Waffe"....
Man darf ja auch nicht z.B. Bärenfallen oder Selbstschussanlagen im Garten für Einbrecher aufstellen!
Was anderes ist es, wenn der Einbrecher dich angreift.
So sind meine Infos dazu!
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genau^^^
ein Einbruch ist eine bedrohliche Situation,und daher NOTWEHR!
Ich meinte nur bei Einbruch,nichts anderes.
gruss Jörg