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  #1 (permalink)  
Alt 11.03.2009, 18:21
Gast20091091001
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Ich kenne das auch so, wie Peppi schreibt! Nach meinen Infos bist du dran - und dein Hund auch (Auflagen) - wenn er auf deinem Grundstück, auch wenn es mit Warnschildern zugepflastert und sicher eingezäunt ist, einen Einbrecher angreift!
Ich glaube er darf nur "Alarmanlage" spielen, nicht "Waffe"....
Man darf ja auch nicht z.B. Bärenfallen oder Selbstschussanlagen im Garten für Einbrecher aufstellen!

Was anderes ist es, wenn der Einbrecher dich angreift.
So sind meine Infos dazu!
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  #2 (permalink)  
Alt 11.03.2009, 19:59
Benutzerbild von Bibi
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 07.07.2007
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Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Hab einen interessanten Link dazu (Thema Hund beißt Mensch der aufs Grundstück kommt obwohl er nicht sollte etc. und wer dann "Schuld" hat usw.)
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article829900.html
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  #3 (permalink)  
Alt 11.03.2009, 21:03
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von Bibi Beitrag anzeigen
Hab einen interessanten Link dazu (Thema Hund beißt Mensch der aufs Grundstück kommt obwohl er nicht sollte etc. und wer dann "Schuld" hat usw.)
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article829900.html
aber die vermuten auch nur. Und wie ich ebenfalls vermutete, "ein Hund zum Schutz" halten. Das u.a. auch eine der wenigen Begründungen sich einen Liste 1 Hund zu zulegen, der nicht aus dem Tierschutz kommt.

Ich würde mich da einfach bei einer Behörde absichern...
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  #4 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 07:38
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 27.01.2009
Ort: Planet Earth
Beiträge: 1.375
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von Ongoing Guerillas Beitrag anzeigen
Ich kenne das auch so, wie Peppi schreibt! Nach meinen Infos bist du dran - und dein Hund auch (Auflagen) - wenn er auf deinem Grundstück, auch wenn es mit Warnschildern zugepflastert und sicher eingezäunt ist, einen Einbrecher angreift!
Ich glaube er darf nur "Alarmanlage" spielen, nicht "Waffe"....
Man darf ja auch nicht z.B. Bärenfallen oder Selbstschussanlagen im Garten für Einbrecher aufstellen!

Was anderes ist es, wenn der Einbrecher dich angreift.
So sind meine Infos dazu!

genau^^^

ein Einbruch ist eine bedrohliche Situation,und daher NOTWEHR!

Ich meinte nur bei Einbruch,nichts anderes.

gruss Jörg
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  #5 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 10:35
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Und wenn du nicht daheim bist? Bzw. oben freidlich schlummerst und Dein Hund unten den Einbrecher frisst?

Das meinte ich.

Aber kann ja sein, dass es im Freistaat anders ist
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  #6 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 11:27
tripwire
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
und Dein Hund unten den Einbrecher frisst?
na ja, wenn er ihn frisst, ist er ja weg... und wo kein kläger, da kein richter, dann hat sich die frage ja von alleine erledigt
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  #7 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 11:44
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 16.08.2007
Beiträge: 976
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von tripwire Beitrag anzeigen
na ja, wenn er ihn frisst, ist er ja weg... und wo kein kläger, da kein richter, dann hat sich die frage ja von alleine erledigt
*LOL*

Bei uns im Freistaat ist es anders... *grins*-
aber das Thema hatten wir schonmal durch, ich weiß bloß gerade eben nicht wo...
Balou ist auch als Wachhund angemeldet und wir zahlen weniger Steuern!

Evtl. weiß ja noch jemand, wo das Thema ist? Will nicht alles nochmal schreiben...
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  #8 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 11:47
Benutzerbild von Susanne
Fila-Liebhaberin
 
Registriert seit: 19.09.2008
Ort: "Freistadt Wanne-Eickel", NRW, Deutschland
Beiträge: 2.097
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Hallo zusammen,
ich war zwei Tage nicht im Forum und habe also erst gerade eben die Diskussion hier gelesen. Ich für meinen Teil kann sagen, das bei uns das Ordnungsamt zuhause war um das Grundstück/Zaun nebst Wohnung zu "begutachten". Hier für uns ist/war die Auflage, 2 m hoher Zaun, Hinweisschilder am Zaun/Toreingang und Türeingang mit "Vorsicht, Gefährlicher Hund wacht!". Natürlich muß die Türklingel am Zaun/Toreingang angebracht sein. Die Abfallentsorger und der Postbote betreten das Grundstück nicht, die Tonne muß von uns vor das Tor gezogen werden und der Briefkasten hängt ebenfalls draußen am Zaun. Unser Fila mußte ebenfalls die BH bestehen, was ja aber für mich in meinen Augen eh Sinn macht. Laut Ordnungsamt und Versicherung sind wir somit abgedeckt, also für einen Einbruch bzw. unerlaubtes Betreten des Grundstücks!
Susanne
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  #9 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 12:05
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 12.10.2008
Beiträge: 368
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

Zitat:
Zitat von Susanne Beitrag anzeigen
... Hinweisschilder am Zaun/Toreingang und Türeingang mit "Vorsicht, Gefährlicher Hund wacht!".
Hm, gerade solche und ähnliche Schilder ("Vorsicht, bissiger Hund!") können einem im Falle eines unbefugten Betretens des Grundstücks durch Fremde das genick brechen. Denn ein kleverer Anwalt kann daraus schlussfolgern, das man als Halter von der Gefährlichkeit/Bissigkeit des Hundes wusste. Wenn sich der Einbrecher dann auch noch "geirrt" hat, und eigentlich im Nachbarhaus einbrechen wollte, haste schlechte Karten, wenn dem mehr als nur nen Stück Hose fehlt.
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  #10 (permalink)  
Alt 12.03.2009, 12:10
Benutzerbild von Susanne
Fila-Liebhaberin
 
Registriert seit: 19.09.2008
Ort: "Freistadt Wanne-Eickel", NRW, Deutschland
Beiträge: 2.097
Standard AW: BM Verteidigung im Notfall?? Erlebnisse???

@ Nena

Na da wird sich dann der "clevere" Anwalt aber erst mit dem für mich zuständigen Ordnungsamt und Amtsveterinär auseinander setzen müssen, ich erfülle ja nur die mir gestellten Auflagen!

Susanne
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