Einzelnen Beitrag anzeigen
  #3 (permalink)  
Alt 23.04.2009, 09:13
Benutzerbild von Urs
Urs Urs ist offline
Großherzog / Großherzogin
 
Registriert seit: 18.02.2005
Ort: Kharkiv
Beiträge: 491
Standard AW: Hundegesetz Schweiz

Allso nicht Wundern wenn ein Züchter aus der Schweiz als Gewerbsmässiger-Züchter auftritt denn die Definition lautet :

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Kommunikation (KOM) 1/1

Wann ist eine Zucht gewerbsmässig?

Die gewerbsmässige Zucht ist meldepflichtig. Gewerbsmässige Züchter und Züchterinnen müssen entsprechend ausgebildet sein. Nach der am 1.9.2008 in Kraft getretenen Tier-schutzverordnung bedeutet Gewerbsmässigkeit „Handeln mit und Halten, Betreuen oder Züchten von Tieren in der Absicht, für sich, oder für Dritte ein Einkommen oder einen Ge-winn zu erzielen oder die eigenen Unkosten oder die Unkosten Dritter zu decken." Bei Züchtern kann man eine solche Absicht nur dann unterstellen, wenn aufgrund der abge-setzten Welpen davon ausgegangen werden kann, dass es sich um ein „Geschäft handelt". Kriterien hierfür sind:

- planmässige Zucht, Werbung, Bereitschaft einer unbegrenzten Zahl von Interessen-ten Jungtiere abzugeben,

- regelmässiger Verkauf von Jungtieren, nicht nur gelegentlich (Richtwerte: siehe Ta-belle),

- hohe Anzahl an Tieren, die umgesetzt und/oder zur Zucht gehalten werden.

Die einzelnen Kriterien sind Hinweise für eine Gewerbsmässigkeit. Für eine konkrete Ent-scheidung sind alle Umstände des Einzelfalles heranzuziehen.

Tabelle: Richtwerte für die Gewerbsmässigkeit bei Heimtierzuchten

Zucht von Hunden: Absatz von mehr als 3 Würfen pro Jahr

Zucht von Katzen1 : Absatz von mehr als 5 Würfen pro Jahr

Zucht von Kaninchen oder Zwergkaninchen: Absatz von mehr als 100 Jungtieren als Heimtiere pro Jahr (nicht Fleischproduktion)

Zucht von Meerschweinchen: Absatz von mehr als 100 Jungtieren pro Jahr

Zucht von Mäusen, Hamstern, Ratten, Gerbils: Absatz von mehr als 300 Jungtieren pro Jahr

Zucht von Vögeln: Mehr als 25 züchtende Paare von Vogelarten bis und mit Nymphensittichgrösse und regel-mässiger Absatz von Jungtieren Mehr als 10 züchtende Paare von Vogelarten grösser als Nymphensittiche (Ausnahme: Ka-kadu und Ara: 5 züchtende Paare) und regel-mässiger Absatz von Jungtieren Zucht von Zierfischen: Absatz von mehr als 1000 Jungtieren pro Jahr

Zucht von Reptilien: Absatz von mehr als 100 Jungtieren pro Jahr (Ausnahme: Schildkröten: mehr als 50 Jung-tiere) 1 Der Richtwert für Katzen liegt aufgrund der durchschnittlich kleineren Wurfgrösse und des in der Regel kleineren

Preises höher als derjenige für Hunde
__________________
Urs
Mit Zitat antworten