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Alt 16.06.2009, 00:22
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katinka katinka ist offline
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 25.01.2009
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Standard AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)

dem inhaber dieses ausweises wurde gem. §10 Abs. 1 i.v.m §4 abs. 1 lhundg nrw die unbefristete erlaubnis zum halten des rückseitig aufgeführten hundes, sowie befreiung der maulkorbpflicht, erteilt.
darunter mein name.


in der ausnahmegenehmigung der stadt heisst es:
entsprechend ihrem antrag vom .....wird ihnen gemäß abs.......blablabla s.o.... die ausnahmegenehmigung erteilt ausserhalb eines befriedeten besitztums ohne maulkorb oder eine in der wirkung gleichstehenden vorrichtung ausserhalb im zusammenhang bebauter ortsteile auf öffentlichen straßen, wegen und plätzen mit ausnahme der in §2 abs. 2 lhundg nrw aufgeführen bereiche unangeleint führen zu dürfen.


wobei unangeleint noch nicht stimmt, leinenbefreiung habe ich mir für den herbst vorgenommen.

also muss hier in unserer stadt jedes familienmitglied den wesenstest zur maulkorbbefreiung extra machen.
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