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  #1 (permalink)  
Alt 16.06.2009, 00:22
Benutzerbild von katinka
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: nrw
Beiträge: 1.821
Standard AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)

dem inhaber dieses ausweises wurde gem. §10 Abs. 1 i.v.m §4 abs. 1 lhundg nrw die unbefristete erlaubnis zum halten des rückseitig aufgeführten hundes, sowie befreiung der maulkorbpflicht, erteilt.
darunter mein name.


in der ausnahmegenehmigung der stadt heisst es:
entsprechend ihrem antrag vom .....wird ihnen gemäß abs.......blablabla s.o.... die ausnahmegenehmigung erteilt ausserhalb eines befriedeten besitztums ohne maulkorb oder eine in der wirkung gleichstehenden vorrichtung ausserhalb im zusammenhang bebauter ortsteile auf öffentlichen straßen, wegen und plätzen mit ausnahme der in §2 abs. 2 lhundg nrw aufgeführen bereiche unangeleint führen zu dürfen.


wobei unangeleint noch nicht stimmt, leinenbefreiung habe ich mir für den herbst vorgenommen.

also muss hier in unserer stadt jedes familienmitglied den wesenstest zur maulkorbbefreiung extra machen.
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Alt 16.06.2009, 08:49
Kaiser / Kaiserin
 
Registriert seit: 10.04.2007
Beiträge: 18.469
Standard AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)

...oder es wird von der Gemeinde so "ausgelegt"...


Liess mal §5, Abs. 3 & 4. des LHundG NRW.

Das Gesetz macht einen Unterschied zwischen Halter und Führer.

Halter beantragt Maulkorbbefreiung.

Andere "Führer" = Sachkundenachweis & Leinenpflicht (wenn für den Hund eine Befreiung von der Maulkorbpflicht durch den Halter vorliegt!!!).


Wenn Dein Mann mit dem Hund raus will und ihn auch ableinen will, muss er den Test auch machen.

Solange Du aber eh nur die "Maulkorbbefreiung" mit ihm gemacht hast, ist das Schnuppe...
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  #3 (permalink)  
Alt 16.06.2009, 12:04
Benutzerbild von Susanne
Fila-Liebhaberin
 
Registriert seit: 19.09.2008
Ort: "Freistadt Wanne-Eickel", NRW, Deutschland
Beiträge: 2.098
Standard AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)

Hallo, gehöre ja auch zu NRW und habe in unserer Stadt Wanne-Eickel (Herne) nun in den letzten Jahren mit 3 Hunden der Liste 2 die Maulkorb- und Leinenbefreiung gemacht. In NRW ist es so das die Maulkorbbefreiung für den Hund gilt, egal wer aus dem Haushalt mit dem Hund raus geht! Die Leinenbefreiung muß jeder machen der mit dem Hund spazieren gehen möchte, diese gilt immer nur für den Führer des Hundes. Wichtig ist es ebenfalls das der Ausweis immer mitgeführt wird, es kann je nach Stadt richtig teuer werden wenn der "Hunde-/Führer-Ausweis" auf Verlangen der Polizei oder aber der Ordnungsamt-Personen nicht vorgezeigt werden kann!

Susanne
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