|
|
||||
AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
" Liebschen "
ja glaubst Du denn in anderen Gemeinden ist das anders? Wir haben uns mit 2 Hunden bis jetzt wund bezahlt an diesen Genehmigungen. Alle 4 Jahre muss ich neue Wesensteste einreichen und jeder Stempel und jedes Zettelchen haben wir mit mehr wie 50,- Euro bezahlen müssen. Das ist von Gemeinde zu Gemeine zwar unterschiedlich, aber hoch liegt Ihr da wirklich nicht. Freu Dich das Du die Befreiung von Leine und MK hast und ganz ehrlich, hätte sie 200,- Euro gekostet, hätte man sie auch gemacht. Oder? Ärgere Dich nicht, könnte schlimmer kommen. V-G Renate
__________________
Es gibt nichts schöneres wie meine Hunde jeden Tag lachen zu sehen. |
|
|||
AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
Maulkorbefreiung gilt in NRW für den Hund. Also nur einmal pro Hund zu machen.
Die Leinenbefreiung muss jeder machen der den Hund führt und ableint. Und den Sachkundenachweis muss auch jeder machen, der den Hund führt. Die Haltergenehmigung gilt pro Haushalt und Hund. Da stehen aber auch die anderen Personen des Haushalts mit drin. Ich würd auch nicht alles einfach schlucken, da die Behörden selbst mit den Gesetzen überfordert sind, legen die das gar nicht selten falsch aus. |
|
||||
AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
also hier in bawü musste ich für meine staff hündin nur dreimal zu wt aber mir der dc hündin muss ich nicht. ich habe den test immer gemacht aber egal wer mit dem hund läuft, muss sie nie ein maulkorb anziehen. wir haben auch hier keine kampfhundsteuer. aber die leinen befreiung gibt es bei uns nicht. egal ob sie den wt bestanden hat muss sie immer an der leine bleiben
|
|
||||
AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
@peppi, bist du sicher mit der maulkorbbefreiung pro hund? bei unserem bm habe ich die maulkorbbefreiung incl. wesenstest nrw erhalten. rest der familie (alle haben sachkundetest) soll aber mit maulkorb am hund laufen, da es personenbezogen wäre.
|
|
|||
AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
Bei Liste 2 bin ich mir - recht - sicher. Hatte die Diskussion auch unlängst schon an anderer Stelle. Meines Wissens nach, dürfen die Hundeführer ohne die Vehaltensprüfung den Hund nur nicht ableinen.
Kann sein, dass das auf die "im-Haushalt-lebenden" limitiert ist. Nicht 100%, aber fast |
|
||||
AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
dem inhaber dieses ausweises wurde gem. §10 Abs. 1 i.v.m §4 abs. 1 lhundg nrw die unbefristete erlaubnis zum halten des rückseitig aufgeführten hundes, sowie befreiung der maulkorbpflicht, erteilt.
darunter mein name. in der ausnahmegenehmigung der stadt heisst es: entsprechend ihrem antrag vom .....wird ihnen gemäß abs.......blablabla s.o.... die ausnahmegenehmigung erteilt ausserhalb eines befriedeten besitztums ohne maulkorb oder eine in der wirkung gleichstehenden vorrichtung ausserhalb im zusammenhang bebauter ortsteile auf öffentlichen straßen, wegen und plätzen mit ausnahme der in §2 abs. 2 lhundg nrw aufgeführen bereiche unangeleint führen zu dürfen. wobei unangeleint noch nicht stimmt, leinenbefreiung habe ich mir für den herbst vorgenommen. also muss hier in unserer stadt jedes familienmitglied den wesenstest zur maulkorbbefreiung extra machen. |
|
|||
AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
...oder es wird von der Gemeinde so "ausgelegt"...
Liess mal §5, Abs. 3 & 4. des LHundG NRW. Das Gesetz macht einen Unterschied zwischen Halter und Führer. Halter beantragt Maulkorbbefreiung. Andere "Führer" = Sachkundenachweis & Leinenpflicht (wenn für den Hund eine Befreiung von der Maulkorbpflicht durch den Halter vorliegt!!!). Wenn Dein Mann mit dem Hund raus will und ihn auch ableinen will, muss er den Test auch machen. Solange Du aber eh nur die "Maulkorbbefreiung" mit ihm gemacht hast, ist das Schnuppe... |
|
||||
AW: Wesenstest (Maulkorbbefreiung)
Hallo, gehöre ja auch zu NRW und habe in unserer Stadt Wanne-Eickel (Herne) nun in den letzten Jahren mit 3 Hunden der Liste 2 die Maulkorb- und Leinenbefreiung gemacht. In NRW ist es so das die Maulkorbbefreiung für den Hund gilt, egal wer aus dem Haushalt mit dem Hund raus geht! Die Leinenbefreiung muß jeder machen der mit dem Hund spazieren gehen möchte, diese gilt immer nur für den Führer des Hundes. Wichtig ist es ebenfalls das der Ausweis immer mitgeführt wird, es kann je nach Stadt richtig teuer werden wenn der "Hunde-/Führer-Ausweis" auf Verlangen der Polizei oder aber der Ordnungsamt-Personen nicht vorgezeigt werden kann!
Susanne |
|
|