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...oder es wird von der Gemeinde so "ausgelegt"...
Liess mal §5, Abs. 3 & 4. des LHundG NRW. Das Gesetz macht einen Unterschied zwischen Halter und Führer. Halter beantragt Maulkorbbefreiung. Andere "Führer" = Sachkundenachweis & Leinenpflicht (wenn für den Hund eine Befreiung von der Maulkorbpflicht durch den Halter vorliegt!!!). Wenn Dein Mann mit dem Hund raus will und ihn auch ableinen will, muss er den Test auch machen. Solange Du aber eh nur die "Maulkorbbefreiung" mit ihm gemacht hast, ist das Schnuppe...
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Hallo, gehöre ja auch zu NRW und habe in unserer Stadt Wanne-Eickel (Herne) nun in den letzten Jahren mit 3 Hunden der Liste 2 die Maulkorb- und Leinenbefreiung gemacht. In NRW ist es so das die Maulkorbbefreiung für den Hund gilt, egal wer aus dem Haushalt mit dem Hund raus geht! Die Leinenbefreiung muß jeder machen der mit dem Hund spazieren gehen möchte, diese gilt immer nur für den Führer des Hundes. Wichtig ist es ebenfalls das der Ausweis immer mitgeführt wird, es kann je nach Stadt richtig teuer werden wenn der "Hunde-/Führer-Ausweis" auf Verlangen der Polizei oder aber der Ordnungsamt-Personen nicht vorgezeigt werden kann!
Susanne |
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