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Nochmal LHundG NRW
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16.09.2009, 10:31
Peppi
Kaiser / Kaiserin
Registriert seit: 10.04.2007
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AW: Nochmal LHundG NRW
... da steht allerdings so ein Satz wie: "muss körperlich in der Lage sein den Hund zu halten".
Siehe auch den Vorfall mit der Dogge...
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