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Hunde haben alle guten Eigenschaften der Menschen, ohne gleichzeitig ihre Fehler zu besitzen |
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Eine ehemalige angebliche Freundin hat auch zwei Hunde, einen Labrador Mischling und einen HSH Mischling. Ich muss zugeben ihre beiden Hunde sind wirklich gut erzogen! So und sie hat eine 12 jährige Tochter die auch allein mit den Hunden sapzieren geht. Also nicht beide zusammen, aber es sind auch recht große Hunde. Ich hatte ihr mal meine Meinung dazu gesagt, ich bekam dann nur von ihr zuhören....die Ullige weiß wie sie sich zu verhalten hat! Ich wünsche ihr natürlich das die Tochter niemals in eine brenzlige Situation kommt. Das finde ich verantwortungslos...vor allem tut sie immer so als hätte sie ein großes Hundewissen. Mein Odin (BX) ist wirklich Lammfromm und hört aufs Wort, aber ich würde niemals meine kleine Schwester (12) mit ihm allein spazieren schicken. Kann ich gar nicht verantworten als verantwortungsbewusster Hundebesitzer.
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Liebe Grüße Nessie und die zwei Franzosen |
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Verdammt verantwortungslos!
Wer von uns weiß schon das Patent Rezept in brenzligen situationen und schätzt alles richtig ein und reagiert komplett richtig?!?!? Und dann erwartet man das von Kindern? Ich war noch nie in ner wirklich brenzligen Situation - ich wüßte nicht wie ich reagieren sollte mal davon abgesehen ist das immer eine individuelle entscheidung!!! |
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Weder im Landeshundegesetz NRW selber noch in den Verwaltungsvorschriften des LHGs ist ein Mindestalter für das Führen von "großen Hunden" genannt.
Kinder und Jugendliche dürfen daher - rein rechtlich gesehen - einen 40/20er Hund ausführen, wobei da die Bandbreite an Vierbeiner ja sehr groß ist. Wird dieses Hund-Halter-Team aber womöglich mehrfach auffällig, können die Sachkunde und verlangte Zuverlässigkeit des offiziellen Hundehalters von Amts wegen überprüft und ihm gegebenenfalls entzogen werden. Grüßlies, Grazi
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![]() ![]() Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers) Molosser-Vermittlungshilfe und Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
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... da steht allerdings so ein Satz wie: "muss körperlich in der Lage sein den Hund zu halten".
Siehe auch den Vorfall mit der Dogge... ![]() |
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Das bezieht sich aber IMO nur auf Listenhunde.
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Eine strukturell desintegrierte Finalitaet in Relation zur Zentralisationskonstellation provoziert die eskalative Realisierung destruktiver Integrationsmotivationen durch lokal aggressive Individuen der Spezies "Canis". |
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aus den Verwaltungsvorschriften zum LHundG NRW:
[...]11.2.1.1 Erforderliche Sachkunde Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, einen großen Hund so zu halten und zu führen, dass von diesem keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Näheres über die Anforderungen an die Sachkunde und das Verfahren der Sachkundeprüfung wird in einer ordnungsbehördlichen Verord-nung nach § 16 Abs. 1 Nrn. 2 und 4 geregelt. Eine gesetzliche Sachkundevermutung gilt (über den Verweis in § 11 Abs. 2 Satz 3) für die in § 6 Abs. 3 aufgeführten Personen und Personen, die eine dreijährige unbeanstandete Haltung versichert haben (§ 11 Abs. 4; vgl. Nr. 11.4). Soweit dies nicht zutrifft gilt Nr. 11.3.[...] Quelle: http://www.umwelt.nrw.de/verbraucher...unde/index.php Ist natürlich auch immernoch "interpretierbar. Aber unterm Strich finde ich sagt das doch alles... ![]() |
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Hier auch mal zwei Links:
http://www.stafford-terrier.de/files/verordn/nrw.pdf http://www.stafford-terrier.de/geset...undg_klein.pdf http://www.stafford-terrier.de/geset...undg_gross.pdf Quellennachweis: http://www.hundepolitik.de/gesetze.html
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Die Zeit heilt keine Wunden, sie lindert nicht einmal den Schmerz Du hast Deinen Platz gefunden, ganz tief in meinem Herz |
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![]() Zitat:
"Wer weiß, wie Gesetze und Würste zu Stande kommen, kann nachts nicht mehr ruhig schlafen." (Otto von Bismarck) ![]() |
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