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Alt 04.11.2009, 10:49
Peppi Peppi ist offline
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Standard AW: Frage an alle: Beisserei unter Rüden

Zitat:
Zitat von Marion Beitrag anzeigen
Ja, da hast du Recht, jedoch steht im §6 Nr.5 folgender Satz:

Das Verbot gilt nicht wenn....
.....zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder-
soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen-
zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Und der zweite Teil des Satzes ist ein sehr dehnbarer Begriff.

Grüßel Marion
Richtig. Allerdings hat jeder gewissenhafte Tierarzt der ansatzweise up-to-date ist Bedenken, wenn ein Tier einfach mal so kastriert wird, weil der Hund danach leichter zu handhaben ist, besser erzieh- und ausbildbar. Das gründet sich wahrscheinlich.

Wer hier "Nutzung und Haltung" auf den Hund als Familienmitglied betrachtet und das für sich als Legitimation ansieht - bitteschön. Ich würde vielleicht für die Zukunft die Stofftier Abteilung empfehlen.

Ich betone nochmals, dass ich nicht GENERELL gegen Kastration bin. Aber es sollte einen nachvollziehbaren Grund geben.
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