Zitat:
Zitat von Marion
Ja, da hast du Recht, jedoch steht im §6 Nr.5 folgender Satz:
Das Verbot gilt nicht wenn....
.....zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder-
soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen-
zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.
Und der zweite Teil des Satzes ist ein sehr dehnbarer Begriff.
Grüßel Marion
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Richtig. Allerdings hat jeder gewissenhafte Tierarzt der ansatzweise up-to-date ist Bedenken, wenn ein Tier einfach mal so kastriert wird, weil der Hund danach leichter zu handhaben ist, besser erzieh- und ausbildbar. Das gründet sich wahrscheinlich.
Wer hier "Nutzung und Haltung" auf den Hund als Familienmitglied betrachtet und das für sich als Legitimation ansieht - bitteschön. Ich würde vielleicht für die Zukunft die Stofftier Abteilung empfehlen.
Ich betone nochmals, dass ich nicht GENERELL gegen Kastration bin. Aber es sollte einen nachvollziehbaren Grund geben.