Zitat:
Zitat von meschi
Kann man sich gegen diese Maßnahme nicht irgendwie berufen??
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In Bayern wird ein Bescheid einer Behörde nach 4 Wochen rechtskräftig, wenn dagegen NICHT widersprochen und geklagt wird.
Diese Klage wird dich verdammt viel Geld kosten und ca 12 - 18 Monate dauern (wenn das Amt nicht von selbst einlenkt). Vor dem Verwaltungsgericht musst du erst selbst eine nicht unerhebliche Summe (ich schätze in deinen Fall ca 300 bis 500 Euro) selbst bezahlen, damit die Klage überhaupt angenommen wird. Solltest du diese gewinnen, bekommst du dieses Geld zurück.
Ich hoffe du hast eine Rechtsschutzversicherung oder bist Mitglied bei Hund und Halter.
Wende dich am besten an einen Anwalt von dort. Hr. Weidemann ist der Beste und fast alles ist via mail, Telefon und Fax zu erledigen, die Entfernung ist dabei nicht relevant.
Und dann versuche eine schriftliche Zeugenaussage von den Leuten zu bekommen, die mit dabei waren.