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Ich kann mich Monty
![]() Und dann setze ein Schreiben auf, dass dein Hund nicht angefangen und vor allem, den anderen Hund nicht gebissen hat. Das lässt du dir von den Leuten unterschreiben, die dabei waren. Das würde ich jetzt gleich machen, damit du es von diesen Leuten auch schriftlich hast. Mit diesem Schreiben kannst du dann auch zu deiner Behörde gehen und den Widerspruch persönlich abgeben und ihnen den Vorfall schildern. Vielleicht reicht das ja schon.. Sollte die Behörde nicht einlenken, dann würde ich einen Anwalt nehmen, am besten den Herrn Weidemann, der ist echt klasse. Mit einer Rechtschutzversicherung kostet das auch nichts.. Aber etwas unternehmen musst du, sonst wird dein Hund die Leinenpflicht nicht mehr los. Ausserdem hast du die Schuld schon damit anerkannt, dass du es deiner Versicherung gemeldet hast. Deshalb würde ich jetzt schnell reagieren. Wenn du die Tel.-Nr. von Herrn Weidemann brauchst, dann gib kurz bescheid. Ich drücke dir ganz feste die Daumen.. |
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Hunde haben alle guten Eigenschaften der Menschen, ohne gleichzeitig ihre Fehler zu besitzen |
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Sofort schriftlichen Widerspruch einrichein bei der Gemeinde und einen RA zum Beratungsgespr. aufsuchen und der rät Dir dann wie Du weiter vorgehen kannst. Auch WENN Dein Hund gebissen hat... es handelt sich hierbei um zwei spielende Hunde die sich evlt grangelt haben... IST DAS EIN GRUND FÜR EIN BEHÖRDEN DING??? dann müsste fast jeder Hund Leinenzwang haben.
Mach sofort den Widerspruch per EBF und such dir nen RA, der hilft dir auch bzgl der TA Rechnung. Liebe Grüsse u viel Erfolg und sag uns doch was passiert und rauskommt...viel viel Glück Lg Beate
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Mein Herzblut...Du fehlst uns soooo arg!!!!!geliebt und unvergessen...meine Omi...Gina geliebt und unvergessen |
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