Stimmt alles Quatsch. Für was braucht ihr ein Anwalt? Was wollt ihr gewinen?
Ihr wollt eine Ausnahme regelung für Euch?
Es ist ein Gesetz für die Öffentliche sicherheit.
Ich verstehe die Problematik nicht. sorry.Wo ist das Problem einen Hund anzuleinen? Werden Die Hunde dadurch agressiv oder was hat das mit Wesenstest zu Tun?
hier für Beamtentiere
Zitat:
Beim Erwerb von Welpen und Junghunden der Kategorie 2 ist von der Gemeinde bis zur Überprüfbarkeit (i. d. R. bei Eintritt der Geschlechtsreife des Hundes) ein "vorläufiges", also zeitlich befristetes, "Negativzeugnis" auszustellen .
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Zitat:
Eine weitere Rasseunabhängige Vorschrift stellt der § 121 OWiG dar. In ihm ist das freie Umherlaufenlassen von Hunden, die eine Gefahr darstellen (nicht nur aggressive Hunde, sondern allgemein Hunde, die eine Gefahr darstellen, z. B. durch Anspringen) sanktioniert.
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