Zitat:
Zitat von cane de presa
Stimmt alles Quatsch. Für was braucht ihr ein Anwalt? Was wollt ihr gewinen?
Ihr wollt eine Ausnahme regelung für Euch?
Es ist ein Gesetz für die Öffentliche sicherheit.
Ich verstehe die Problematik nicht. sorry.Wo ist das Problem einen Hund anzuleinen? Werden Die Hunde dadurch agressiv oder was hat das mit Wesenstest zu Tun?
hier für Beamtentiere
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Quatsch?
Wenn ein Hund, der sich z. Zt. in Ausbildung befindet, nur noch in Außengebieten/Privatwegen von Gemeinden (dazu noch überschaubare Außengebiete -da gibt es ja bei uns soooo viele-) frei laufen darf?
Du zitierst hier den § 121 OWiG. Bei genauer Interpretation kommen wir hier nämlich auf den strittigen Punkt, "ein Hund, der eine
Gefahr darstellt".
Genau dies soll überprüft werden, ob mein Hund, der, seit er 10 Wochen alt ist, regelmäßig Privatstunden mit einer anerkannten Sachverständigen genießt, eine solche "Gefahr" darstellt.
Dafür braucht es nunmal einen RA und Gerichte, wenn das OA zu faul/unflexibel ist, um Einzelfälle prüfen und somit ihren Ermessensspielraum vollkommen außer acht lässt.