Zitat:
Zitat von gottfried
Es geht um folgendes, wir haben einige Bekannte in der Schweiz und ich soll dieses Jahr zur Hochzeit kommen. Das ist im Kanton Glarus . Wenn, dann sind aber meine beiden Filas mit dabei ... was sagt die Schweizer Hundeverordnung dazu ? Geht das und wenn , was muss ich beachten ausser das der Rüde am Gipfelkreuz nicht das Bein hebt ?
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Kein Problem die Hunde ans Kreuz pinkeln zu lassen:
Kanton Glarus
13.02.2009
1. Geltendes Hunderecht
- Kantonaler Beschluss über die Hundetaxen vom 18. November 1996 (VI C/4/6)
2. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht
- Das kantonale Recht enthält keine Regelungen bezüglich "gefährliche Hunde".
3. Geplante Gesetzesänderungen bezüglich "gefährliche Hunde"
- Die Schaffung eines Hundegesetzes wurde seinerzeit von der Landsgemeinde abgelehnt.
Quelle:
Die Stiftung für das Tier im Recht