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AW: Frage an unsere Schweizer
Zitat:
Kanton Glarus 13.02.2009 1. Geltendes Hunderecht - Kantonaler Beschluss über die Hundetaxen vom 18. November 1996 (VI C/4/6)2. Massnahmen bezüglich "gefährliche Hunde" im geltenden Recht - Das kantonale Recht enthält keine Regelungen bezüglich "gefährliche Hunde".3. Geplante Gesetzesänderungen bezüglich "gefährliche Hunde" - Die Schaffung eines Hundegesetzes wurde seinerzeit von der Landsgemeinde abgelehnt. Quelle: Die Stiftung für das Tier im Recht |
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AW: Frage an unsere Schweizer
Achtung Linda, so einfach ist das nicht, das ist der Kanton Thurgau. Die Durchreise, ohne dass der Hund das Auto verlässt, ist erlaubt. Aber für den Aufenthalt dort, auch nur für eine kurze Zeit, müssen die geltenden Auflagen für Reisende oder Touristen eingehalten werden: entweder eine Bewilligung beim Vet.-Amt einholen oder Maulkorb und Leine. Ansonsten droht dir die Beschlagnahmung der Hunde und eine ziemlich schmerzvolle Busse. Die Exekutive ist bei uns nicht der Zoll, sondern die Polizei.
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AW: Frage an unsere Schweizer
Das sind ja gute Nachrichten , wenn meine Hunde geimpft sind und ich die Papiere mitführe kann ich also problemlos einreisen und habe im Kanton Glarus auch keine besonderen Auflagen ... na da kommen wir doch gern
Danke für die schnellen Antworten richtig klasse son Forum |
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AW: Frage an unsere Schweizer
.... die Durchreise durch den Thurgau dürfte etwa in etwa 20 Minuten dauern - hin und zurück
Also meines Wissens wurde noch nie einem Touristen der Hund beschlagnahmt. Die Schweiz ist "Schengenland", es gibt keine eigentlichen Personenkontrollen mehr. Echt scharf und bissig ist bloss der Deutsche Zoll, aber natürlich nur wenn ihr ein paar Hundertausend an Schwarzgeld schmuggelt Geändert von Rocky (10.01.2010 um 20:59 Uhr) |
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AW: Frage an unsere Schweizer
Touristen müssen nicht zwangsläufig aus dem Ausland kommen. Einer Zürcherin wurde der Hund beschlagnahmt und eingeschläfert. Die Geschichte wirbelte viel Staub auf.
Zitat:
Ich fahr ja mehrere male pro Woche ins Ausland und noch nie habe ich erlebt, dass sich ein Zollbeamte für die Papiere meiner Hunde interessierte. Nicht mal die Franzosen. Ein einziges mal würde ich von einem Österreichischen Beamten gefragt ob die Hunde geimpft waren. Ein ja genügte ihm. |
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AW: Frage an unsere Schweizer
Ich fahre regelmässig in die Schweiz,um unsere Bulli-Babys zu besuchen.
Meist sind Mama und Geschwister dabei... Auch bei uns war der schweizer Zoll immer sehr freundlich und eher "auf der Seite der Hunde". Kamen meist solche Sätze: Was für's Schmarrn,sind doch normale Hunde,blöde Rasseliste... Aber je nach Kanton habe ich beim Aussteigen für die Bullis ein Mauli an. (Vorsicht ,in der Schweiz sind die Stoff/ Neopren-Maulkörbe nicht immer erlaubt.Der Hund kann nicht hecheln!) |
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