Zitat:
Zitat von bobbie
Aber genau dieser Fall ist erlaubt, da der Lebensmittelpunkt trotzdem bei ihrer Tochter ist, also abends/nachts/WE bei Tochter (HH), tagsüber Betreuung bei Mama.
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Du hast recht... ich hab's nur leider nicht ausführlich genug geschildert. Sorry!
Eigentlich wollte ich sagen, dass die Gemeinden bei vermeintlichem Steuerbetrug ganz genau hingucken. Selbst in Fällen, wie oben geschildert, kann man Fällen Ärger bekommen und muss die "steuerbefreite Betreuung" anwaltlich durchsetzen.
Wenn man nun ganz bewusst den Hund in einer anderen Gemeinde meldet, obwohl der Hund woanders gehalten wird, reicht eine anonyme Anzeige und es gibt
richtig Ärger... und in diesem Fall hat man
keine Chance, ungeschoren davon zu kommen. Wenn man Glück hat, bekommt man nur eine saftige Steuernachzahlung... gerade bei Listenhundhaltern kann es aber gravierendere Auswirkungen haben, wie die Aberkennung der zur Haltung notwendigen Zuverlässigkeit und somit schlimmstenfalls den Einzug des Hundes!
Grüßlies, Grazi