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  #1 (permalink)  
Alt 10.02.2010, 10:34
Benutzerbild von Grazi
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Standard AW: Hundesteuer um 60% erhöht - was tun??

Zitat:
Zitat von bobbie Beitrag anzeigen
Aber genau dieser Fall ist erlaubt, da der Lebensmittelpunkt trotzdem bei ihrer Tochter ist, also abends/nachts/WE bei Tochter (HH), tagsüber Betreuung bei Mama.
Du hast recht... ich hab's nur leider nicht ausführlich genug geschildert. Sorry!

Eigentlich wollte ich sagen, dass die Gemeinden bei vermeintlichem Steuerbetrug ganz genau hingucken. Selbst in Fällen, wie oben geschildert, kann man Fällen Ärger bekommen und muss die "steuerbefreite Betreuung" anwaltlich durchsetzen.

Wenn man nun ganz bewusst den Hund in einer anderen Gemeinde meldet, obwohl der Hund woanders gehalten wird, reicht eine anonyme Anzeige und es gibt richtig Ärger... und in diesem Fall hat man keine Chance, ungeschoren davon zu kommen. Wenn man Glück hat, bekommt man nur eine saftige Steuernachzahlung... gerade bei Listenhundhaltern kann es aber gravierendere Auswirkungen haben, wie die Aberkennung der zur Haltung notwendigen Zuverlässigkeit und somit schlimmstenfalls den Einzug des Hundes!

Grüßlies, Grazi
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Don't accept your dog's admiration as conclusive evidence that you are wonderful. (Ann Landers)

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Alt 10.02.2010, 10:41
Benutzerbild von bobbie
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Beiträge: 884
Standard AW: Hundesteuer um 60% erhöht - was tun??

Zitat:
Zitat von Grazi Beitrag anzeigen
...
Wenn man nun ganz bewusst den Hund in einer anderen Gemeinde meldet, obwohl der Hund woanders gehalten wird, reicht eine anonyme Anzeige und es gibt richtig Ärger... und in diesem Fall hat man keine Chance, ungeschoren davon zu kommen. Wenn man Glück hat, bekommt man nur eine saftige Steuernachzahlung... gerade bei Listenhundhaltern kann es aber gravierendere Auswirkungen haben, wie die Aberkennung der zur Haltung notwendigen Zuverlässigkeit und somit schlimmstenfalls den Einzug des Hundes!

Grüßlies, Grazi
Yepp, deshalb sollte man dies (wie Du schon sagst ) NIEMALS bei Listis machen;

bei anderen Rassen gehts auch nur bei ganz engen Verwandten wie z. B. Eltern oder TATSÄCHLICHER Betreuung bei Berufstätigen durch einen Hundesitter, eben diese "Betreuungsschiene". Aber das auch nur, wenn keine zu große Entfernung zwischen beiden Wohnorten besteht.

LG Bobbie
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