Zitat:
Zitat von Grazi
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Wenn man nun ganz bewusst den Hund in einer anderen Gemeinde meldet, obwohl der Hund woanders gehalten wird, reicht eine anonyme Anzeige und es gibt richtig Ärger... und in diesem Fall hat man keine Chance, ungeschoren davon zu kommen. Wenn man Glück hat, bekommt man nur eine saftige Steuernachzahlung... gerade bei Listenhundhaltern kann es aber gravierendere Auswirkungen haben, wie die Aberkennung der zur Haltung notwendigen Zuverlässigkeit und somit schlimmstenfalls den Einzug des Hundes!
Grüßlies, Grazi
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Yepp, deshalb sollte man dies (wie Du schon sagst
) NIEMALS bei Listis machen;
bei anderen Rassen gehts auch nur bei ganz engen Verwandten wie z. B. Eltern oder TATSÄCHLICHER Betreuung bei Berufstätigen durch einen Hundesitter, eben diese "Betreuungsschiene". Aber das auch nur, wenn keine zu große Entfernung zwischen beiden Wohnorten besteht.
LG Bobbie