Zitat:
Zitat von Faltendackelfrauchen
Kastration ist definitiv erlaubt, siehe Tierschutzgesetz:
"§ 6
(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn.....
5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder – soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen – zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird."
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Das hatten wir schonmal und das zielt m.E. alles andere als auf private Hundehaltung. In Einklang mit dem Gesetz (zumindest in NRW) müsstest Du schon mindestens zwei verschieden geschlechtliche Hunde zusammen halten.