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  #7 (permalink)  
Alt 03.06.2010, 11:06
Benutzerbild von Lisa
Cane Corso Fan
 
Registriert seit: 13.04.2010
Beiträge: 397
Standard AW: Deutschland Schweiz Tour

Hier hab ich was gefunden bzw. von Sandra geschickt bekommen

Hier der Gesetzestext
Ausnahmen vom Einfuhr- und Verbringungsverbot

Mit der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO) werden derzeit zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse im Reiseverkehr folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:

* Gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (insbesondere Touristenverkehr)
* Gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden
* Diensthunde und Behindertenbegleithunde,
__________________
Liebe Grüße Lisa & ARGUS
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