Hallo molossergirl,
da hast du die total richtige Liste erwischt.
Z.B. hier im Forum hat "Feuermohn" sich genau aus diesen Gründen anstelle einer BX einen Cane Corso geholt.
Die Einschränkungen der PolVO sind allerdings erträglich:
denn lies mal genau §1 Abs. 3
nur im Einzelfall, wenn aggressiv aufgefallen ... Kampfhund.
Die Hunde sind damit auch nicht melde- oder genehmigungspflichtig
aber ab dem 7. Lebendsmonat. Von dieser Leinenpflicht kann man befreit werden, allerdings im allgemeinen erst nach Bestehen einer Begleithundeprüfung.
Das hängt aber grundsätzlich von der zuständigen Gemeinde ab.
Unsere Hat damals verlangt, dass Caro "freiwillig" den Verhaltenstest ablegt - obwohl sie schon BH und Team Test geschafft hatte.
Dann kann die Leinenbefreiung noch an bestimmte Personen gebunden sein. Da hatten wir mal Glück: die Gemeinde hat eine Einschränkung schlichtweg vergessen.
Es kann dir aber auch passieren, dass manche Gemeinde keine Leinenbefreiung ausstellt.
Maulkorbzwang besteht nicht für die neun Rassen, allerdings gibt es einige/viele ? Gemeinden, die auch für diese neun Rassen die ja lt. Polizeirecht keine "Kampfhunde" sind, "Kampfhundesteuer kassieren. Bei uns das achtfache des Normalhund-Steuersatzes. (Unsere Klage läuft noch und versucht gerade die zweite Instanz zu erklimmen)
Anke mit Caro
es gilt grundsätzlich ersteinmal Leinenzwang
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