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Hundeverordnung in BaWü
hab was neues, was mir auf der Zunge brennt....
Steht der Cane Corso und Pres Canario in BaWü auf der "Kampfhundeliste"??? Mir haben jetzt schon viele gesagt, dass sie drauf stehen, habe aber im I-net das gefunden: Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde Vom 3. August 2000 § 1 Kampfhunde (1) Kampfhunde im Sinne dieser Verordnung sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. (2) Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden der folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist: - American Staffordshire Terrier - Bullterrier - Pit Bull Terrier. (3) Die Eigenschaft als Kampfhund kann im Einzelfall insbesondere bei Hunden der folgenden Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 2 erfassten Hunden vorliegen, wenn Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hinweisen: - Bullmastiff - Staffordshire Bullterrier - Dogo Argentino - Bordeaux Dogge - Fila Brasileiro - Mastin Espanol - Mastino Napoletano - Mastiff - Tosa Inu. also laut dieser stehen sie nicht... Ich bin verwirrt... was wisst ihr da???????? |
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Hallo molossergirl,
da hast du die total richtige Liste erwischt. Z.B. hier im Forum hat "Feuermohn" sich genau aus diesen Gründen anstelle einer BX einen Cane Corso geholt. Die Einschränkungen der PolVO sind allerdings erträglich: denn lies mal genau §1 Abs. 3 nur im Einzelfall, wenn aggressiv aufgefallen ... Kampfhund. Die Hunde sind damit auch nicht melde- oder genehmigungspflichtig aber ab dem 7. Lebendsmonat. Von dieser Leinenpflicht kann man befreit werden, allerdings im allgemeinen erst nach Bestehen einer Begleithundeprüfung. Das hängt aber grundsätzlich von der zuständigen Gemeinde ab. Unsere Hat damals verlangt, dass Caro "freiwillig" den Verhaltenstest ablegt - obwohl sie schon BH und Team Test geschafft hatte. Dann kann die Leinenbefreiung noch an bestimmte Personen gebunden sein. Da hatten wir mal Glück: die Gemeinde hat eine Einschränkung schlichtweg vergessen. Es kann dir aber auch passieren, dass manche Gemeinde keine Leinenbefreiung ausstellt. Maulkorbzwang besteht nicht für die neun Rassen, allerdings gibt es einige/viele ? Gemeinden, die auch für diese neun Rassen die ja lt. Polizeirecht keine "Kampfhunde" sind, "Kampfhundesteuer kassieren. Bei uns das achtfache des Normalhund-Steuersatzes. (Unsere Klage läuft noch und versucht gerade die zweite Instanz zu erklimmen) Anke mit Caro es gilt grundsätzlich ersteinmal Leinenzwang |
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Verhaltenstest hat 2001 300,00 DM gekostet und nach Umstellung 170,00 Euro.
Der Verhaltenstest wird bei der zuständigen Polizeihundestaffel und dem zuständigen Amts-Vet gemacht. Aber wie gesagt: hängt sehr von der zuständigen Gemeinde ab. Theoretisch können sie den dann nach dem sechsten Monat das erste Mal (vorläufiger Junghunde-Test) und ab dem 16.Monat den endgültigen verlangen. Allerdings wird der Test wohl kaum für einen einzelnen Hund angesetzt - du musst also auf einen Termin warten. Frage doch mal bei deiner Gemeinde nach - Nachbargemeinde abklären bringt nichts. LG Anke mit Caro |
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Maulkorbzwang haben in BW per Rasse nur die drei Rassen gem. §1 Abs. 2 und das auch nur, bis sie durch bestehen eines Verhaltenstestes bewiesen haben, das sie kein Kampfhund sind. (Und natürlich alle als gefährlich aufgefallenen Hunde unabhängig von der Rasse)
LG Anke mit Caro |
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