Zitat:
Zitat von Lucy
Hallo,
Das heisst so viel wie ein AmStaff darf nicht von Österreich nach Deutschland eingeführt werden, aber Deutschland intern?
|
Um die AmStaff Hündin ging es uns ja aber wenn man nicht länger als vier Wochen in Deutschland bleibt geht es okey.
Wir sind ja nicht aus Deutschland somit kein „deutscher Hund“ sondern ein „österreichischer Hund“, daher könnte es was mit einfuhr zutun haben, wenn es die Beamten darauf anlegen und sie ungut sein wollen = so verstehe ich es.
Aber nun wissen wir es und haben alles nötige mit damit es keine Probleme geben kann.
Aber ich werde auch hier eine Bestätigung mitnehmen das es sich um einen Hund handelt der in Österreich gemeldet ist.
Das ist für Urlauber (daher für uns) wichtig.
(3) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend
in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer
Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen
im Inland aufhalten werden. Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts kann zur
Vermeidung unbilliger Härten durch die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag
genehmigt werden.
Dies wurde aus dem oberen Link kopiert.
@Peppi ja es handelt sich um Hunde vom Ausland.
So nun ist alles geklärt und es kann bald los gehen, juhuuuuuuu