Zitat:
Zitat von Peppi
Klar darfst Du, stimmt aber nicht. Siehe auch LHundG NRW. Für private Zwecke verboten.
Ob es Leute auch anders machen, hat ja nix damit zu schaffen
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Ja sorry
mit den privaten Zwecken von Zivilschutz hast DU natürlich wieder recht. Hab vergessen es explizit zu erwähnen.
@Scotti
Nein diese Bedrohung ist natürlich nicht just-for-fun, sondern soll nur zeigen, daß er TROTZ Bedrohung nicht von seiner Beute abläßt - sprich einen starken Charakter hat bzw. so stark auf seine Beute fokkusiert ist, daß er die Bedrohung nicht als Bedrohung für sich wahrnimmt.
Was aber bei der ganzen Sache nicht außer acht gelassen werden darf....der Hund MUSS immer in der Hand des Führers stehen. Sobald er vom HF das "Aus" bekommt, darf er weder nachfassen, das Kommando ignorieren, oder den Helfer bedrängen. Dies ist das Schwerste an der Sache und ist wieder nicht für den Zuschauer spektakulär.
Also die schwierigen Sequenzen (Fährte, das Aus-Kommando, der Abtransport usw.) in der VPG sind für die Outsider bei den Zuschauern nicht sofort ersichtlich
Spektakulär finden da die meisten die lange-Flucht oder wenn der Helfer aus dem Revier kommt und der Hund trotz angedeuteter Stockschläge am Ärmel hängt.
Obwohl mir ein Dobi, der auf der langen Flucht abhebt und in 1,50 m Höhe auf den Ärmel "fliegt" mir auch Gänsehaut verursacht...geb ich zu