Zitat:
Zitat von Peppi
Also das stimmt m.E. nicht. Man darf keine 2 Listen-Hunde ausführen. Aber 1 Listi plus was andreas, geht.
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Oh stimmt, danke für den Hinweis, habs gerade auch selber nochmal nachgeguckt! Sorry also für die falsche Aussage von mir! Jetzt weiß ichs selbst besser!
Das OA Dortmund hatte mir vor paar Monaten auf meine Anfrage hin geschrieben "Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden oder Hunden nach §10 LHundG NRW durch eine Person ist unzulässig."
Große Hunde sind ja der §11 des Landeshundegesetzes von NRW!