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Also das stimmt m.E. nicht. Man darf keine 2 Listen-Hunde ausführen. Aber 1 Listi plus was andreas, geht.
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(4) Die Halterin oder der Halter muss in der Lage sein, den gefährlichen Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen. Eine andere Aufsichtsperson darf außerhalb des befriedeten Besitztums einen gefährlichen Hund nur führen, wenn sie die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 erfüllt, das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und in der Lage ist, den gefährlichen Hund sicher zu halten und zu führen. Die Halterin, der Halter oder eine Aufsichtsperson darf einen gefährlichen Hund außerhalb des befriedeten Besitztums keiner Person überlassen, die die Voraussetzungen des Satzes 2 nicht erfüllt. Das gleichzeitige Führen von mehreren gefährlichen Hunden durch eine Person ist unzulässig. Da steht nichts davon das man einen "gefährlichen" und einen "harmlosen"(dem Gesetz nach) führen darf, aber das führen mehrerer gefährlicher Hunde ist unzulässig. Somit darf ich auch mit 10Doggen laufen, sofern ich es gebacken bekomme, denn die gelten dem Gesetz nach nur als große Hunde (40/20) ![]() Doch nix falsch gemacht... |
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Lange vor den Hundegesetzen gab' es auch in unserer Standard-Gesetzgebung eine Regelung zum Umgang mit Hunden, die den Halter in die Pflicht nimmt. Das kennt allerdings weder der Bürger, noch die Behörde. Ich muss mal wühlen, ob ich den enstprechenden Paragraphen finde. Eigentlich sind die ganzen Hundegesetze dadurch mehr oder weniger überflüssig. Und ob jemand mit mehreren Hunden an der Leine, diese immer und in jeder Situtaion im Griff hat... ich weiss nicht. Ich fühl mich schon wohler wenn ich nur einen an der Leine habe... ![]() |
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![]() Mit dreien bin ich wie gesagt nie gelaufen, da ich das für sehr verantwortungslos gehalten habe (in meinem Fall)...obwohl alle meine Hunde gegenüber Menschen absolut freundlich sind/waren, machen sie doch Angst und wenn mir einer entgegenkommt, dem es eh unheimlich ist, wie soll der sich denn bei meinem Anblick(siehe Bilder) denn fühlen? ![]() P.S. Im übrigen sind mit dem Landeshundegesetz alle alten Regelungen ad acta gelegt...von daher erübrigt es sich da was zu suchen, weil nicht aktuell ![]() |
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Aber ich werde bei Gelegenheit mal recherchieren. Ich geh übrigens wie Du Gassi - geht allerdings leider nicht immer! ![]() |
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![]() ![]() Aber eigentlich ist es auch Wurst...aber schau nach wenn du magst ![]() |
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