Zitat:
Zitat von Pinömpel
Die Maulkorbbefreiung gilt für den Hund, d.h. jeder der einen Sachkundenachweis für *gefährliche Hunde* hat, darf den Hund ohne Maulkorb ausführen.
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Ganz sicher?
Meinst du mit "Sachkundenachweis für gefährliche Hunde" den "Großen Sachkundenachweis / Sachkundeprüfung"?