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  #12 (permalink)  
Alt 29.12.2010, 14:38
Benutzerbild von Pinömpel
Herzog / Herzogin
 
Registriert seit: 07.08.2007
Ort: NRW
Beiträge: 346
Standard AW: Rechtliche Frage: Hund in Urlaubsbetreuung

Zitat:
Zitat von Peppi Beitrag anzeigen
Also ich glaube das stimmt so nicht zu 100%. Die Maulkorbbefreiung gilt bei uns für alle im Haushaltlebenden Personen und wenn ich mich recht entsinne, auch für eine "Aushilfe" wenn diese Sachkunde hat, den Hund kennt und von uns schriftlich bestimmt wird.

Nur ableinen darf der nicht, bzw. ohne den Wesenstest mit dem Hund gelaufen zu sein nicht.

Aber ich glaube ja immernoch, dass die Behörden Ihre eigenen Gesetze nicht kapieren

Ich würde fragen und mir das schriftich geben lassen.
Die Maulkorbbefreiung gilt für den Hund, d.h. jeder der einen Sachkundenachweis für *gefährliche Hunde* hat, darf den Hund ohne Maulkorb ausführen.

Die Leinenbefreiung ist Personenabhängig und gilt nur für denjenigen, der diese bei dem Verhaltenstest-NRW gemacht hat.

Ich rede nur von NRW, aber da wohnt Simone ja auch!
__________________
LG
Birgit
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