Zitat:
Zitat von Pinömpel
Die Maulkorbbefreiung gilt für den Hund, d.h. jeder der einen Sachkundenachweis für *gefährliche Hunde* hat, darf den Hund ohne Maulkorb ausführen.
Die Leinenbefreiung ist Personenabhängig und gilt nur für denjenigen, der diese bei dem Verhaltenstest-NRW gemacht hat.
Ich rede nur von NRW, aber da wohnt Simone ja auch!
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Das wäre für mich völlig ok. Bist Du dir sicher? Wo kann ich das nachlesen? Laut meinem OA ist das anders, aber ich denke, dass sich die meisten Beamten bzgl. diesem Gesetz auch nicht 100 % sicher sind. Aber es wird ja ein allgemein gültiges Gesetz geben.