Zitat:
Zitat von Simone
Das wäre für mich völlig ok. Bist Du dir sicher? Wo kann ich das nachlesen? Laut meinem OA ist das anders, aber ich denke, dass sich die meisten Beamten bzgl. diesem Gesetz auch nicht 100 % sicher sind. Aber es wird ja ein allgemein gültiges Gesetz geben.
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Das denke ich auch...
Normalerweise gilt ja das LHundG NRW:
http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de...LHundG_NRW.pdf
Und eigentlich müsste da auch sowas drin stehen, ich guck gleich mal!
Danke übrigens an Pinömpel für den Kontakt zu Herr Probst! So einer muss es ja wissen