Zitat:
Zitat von Vicky
Zu Italien habe ich vor kurzer Zeit etwas erfahren, was mir unvorstellbar erschien. Hatte dort ein Jobangebot im Tierschutz erhalten und es sollte nach Süditalien (Apulien) gehen.
Das Mitbringen meiner Hunde wäre kein Problem gewesen, die Rassen allerdings schon.
Die Tierschutzorga hat sich bei der Gemeinde wg. Bullmastiff und CC erkundigt und die haben dort so krasse Verordnungen, dass sich das für mich erledigt hat.
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Sorry, aber da hat die Gemeinde ziemlichen Schrott erzählt. Und es wundert mich, dass eine TS-Orga keine Ahnung über die in ihrem Land bestehenden Verordnungen und Gesetze hat!
In Italien existiert seit dem 23.03.2009 keine Rasseliste mehr!
Quelle:
Hundeverordnung - Italienische Regierung
Die Gemeinden sind für die Umsetzung der Verordnung zuständig. Sollte sich eine Gemeinde zu weit (zu strikt) aus dem Fenster lehnen, müsste man sich natürlich gerichtlich dagegen wehren....
Grundsätzlich haben Hundehalter in Italien folgende Pflichten:
* Hund im Stadtgebiet sowie auf öffentlichen Plätzen (außer in ausgewiesenen Hundefreilaufgebieten) an max. 1,5 m langer Leine zu führen
* MK (fest oder weich) mit sich führen und diesen aufziehen, falls eine Gefahr für Mensch oder Tier entsteht oder falls Ordnungshüter dazu auffordern
* den Hund nur Personen anzuvertrauen, die ihn auch richtig führen können
* einen Hund nur zu erwerben, nachdem man sich über körperliche und ethologische Eigenschaften sowie über die bestehende Bestimmungen informiert hat
* sicherzustellen, dass der Hund ein angemessenes Verhalten an den Tag legt, um in seinem Umfeld mit Menschen und anderen Tieren zusammenzuleben (sprich: Alltagstauglichkeit)
* im Stadtgebiet Kot aufzusammeln und Kottüten etc. mit sich zu führen
Grüßlies, Grazi