Zitat:
Zitat von Monty
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Sorry für's OT, aber der Link ist genial. darüber hatten wir letztens diskutiert (finde den Threat nicht mehr). Es ging darum, dass die ganzen Hundegesetze überflüssig seien, weil es eine gesetzliche Regeleung schon länger gegeben hat. Das schrieb auch Gerd Haucke in seinem kleinen Büchlein.
Das hier ist m.E. die Stelle:
Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
§ 121 (Halten gefährlicher Tiere)
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art oder ein bösartiges Tier sich frei umherbewegen läßt
oder
als Verantwortlicher für die Beaufsichtigung eines solchen Tieres es unterläßt, die nötigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Schäden durch das Tier zu verhüten.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.