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Alt 01.02.2006, 22:45
Chicka001
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Hallole,

also ich lebe ja auch in BW ca. 25 -30km von Überlingen entfernt und habe eine BX-Hündin.

Leider verstehe ich ja auch immer nur Bahnhof, wenn ich die Hundeverordnungen durchlese, deshalb habe ich mal den Hr. Pawlik, den Vorstand des Molosser Clubs gefrag, was er meint.
Zu mal ich auch nicht weiß, wer denn sonst zuständig ist und genau Bescheid wissen müßte und einem klar und verständlich sagen kann, was denn nun wirklich Sache ist.

Er hat mir einen Auszug gemailt:


Für die weiter in der PolVOgH aufgeführten neun Hunderassen müssen weitere Anhaltspunkte für eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit im jeweiligen Einzelfall hinzutreten, um eine Kampfhundeeigenschaft zu begründen u.a. mit der daraus resultierenden Erlaubnispflicht für die Haltung, Leinen- und Maulkorbzwang und Vermehrungsverbot und Unfruchtbarmachung.

Auch nach seinem Verständnis muß also die BX bzw diese 9 Rassen erst auffällig werden, um unter die Restriktionen zu fallen.

Heißt für mich weder Maulkorb NOCH Leinenzwang!
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