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Hallole,
![]() also ich lebe ja auch in BW ca. 25 -30km von Überlingen entfernt und habe eine BX-Hündin. Leider verstehe ich ja auch immer nur Bahnhof, wenn ich die Hundeverordnungen durchlese, deshalb habe ich mal den Hr. Pawlik, den Vorstand des Molosser Clubs gefrag, was er meint. Zu mal ich auch nicht weiß, wer denn sonst zuständig ist und genau Bescheid wissen müßte und einem klar und verständlich sagen kann, was denn nun wirklich Sache ist. Er hat mir einen Auszug gemailt: Für die weiter in der PolVOgH aufgeführten neun Hunderassen müssen weitere Anhaltspunkte für eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit im jeweiligen Einzelfall hinzutreten, um eine Kampfhundeeigenschaft zu begründen u.a. mit der daraus resultierenden Erlaubnispflicht für die Haltung, Leinen- und Maulkorbzwang und Vermehrungsverbot und Unfruchtbarmachung. Auch nach seinem Verständnis muß also die BX bzw diese 9 Rassen erst auffällig werden, um unter die Restriktionen zu fallen. Heißt für mich weder Maulkorb NOCH Leinenzwang! ![]() |
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![]() Zitat:
danach sind grundsätzlich auch die in § 1 abs 3 genannten rassen leinenpflichtig. es ist allerdings so seltsam formuliert, dass wir ewig gebraucht haben es zu verstehen. sorry, würde gerne mehr dazu schreiben, aber ist gerade wegen gebrochenem arm schlecht. wir können aber gerne telefonieren. auf festnetz rufe ich dich auch gerne zurück, da phone flat. meine telefonnummer schicke ich dir auf wunsch per pn.
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Anke glücklich mit Lisa aus Kreta in liebevollem Gedenken an BX Caro und Boxernase Stella http://www.bordeauxdogge-sucht-couch.de/ |
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und hier nochmal der verweis auf den passus in der polvogefh bw
http://www.im.baden-wuerttemberg.de/...dnung1__1_.pdf siehe § 4 Abs 3 zur leinenpflicht.. ... sind kampfhunde und hunde der in § 1 Abs. 2 + 3 genannten rassen .... sicher an der leine zu führen...
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Anke glücklich mit Lisa aus Kreta in liebevollem Gedenken an BX Caro und Boxernase Stella http://www.bordeauxdogge-sucht-couch.de/ |
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Guten Morgen,
ich bin mittlerweile auch der Meinung, dass man zwar in BW keinen Wesenstest machen muss, der Hund aber dann eine Leinenpflicht hat. Nun wollte ich noch vor meinem Umzug in NRW einen Test machen, aber es gibt keine Termine mehr beim Kreisveterinär. Also werde ich wohl in BW zur "Kreispolizeibehörde" gehen und dann endlich genaueres erfahren. Liebe Grüße aus den Umzugskartons, Anke ![]() |
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