AW: Ackerland als Freizeitgarten nutzbar?
Also ich habe am Grundstück auf dem das Haus steht angrenzend nochmals 1500m2 "landwirtschaftliche Nutzfläche". Diese zu bebauen ist als nicht Landwirt eher schwierig. Ich habe eine Bauanfrage bei der Gemeinde gestellt und mit der Begründung der Tierhaltung (Hühner, Enten, Puten, Wallaby) eine Ausnahme aus dem Bebauungsplan genehmigt bekommen, die Einfriedhöhe auf 2 Meter zu erhöhen. Tierunterstand/ Stallung darf 100m2 Fläche nicht überschreiten (begünstigtes Landwirtschaftliches Bauen hat dies als Grenze). Jedoch läuft das ganze Prozeder bei mir noch und ich empfehle dir auf die Gemeinde zu gehen und im Bauamt nachzufragen. Was mich auch interessieren würde, wie das anderst wo gehandhabt wird.
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“Wer nicht genießt ist ungenießbar" -Konstantin Wecker-
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