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AW: Ackerland als Freizeitgarten nutzbar?
Also ich habe am Grundstück auf dem das Haus steht angrenzend nochmals 1500m2 "landwirtschaftliche Nutzfläche". Diese zu bebauen ist als nicht Landwirt eher schwierig. Ich habe eine Bauanfrage bei der Gemeinde gestellt und mit der Begründung der Tierhaltung (Hühner, Enten, Puten, Wallaby) eine Ausnahme aus dem Bebauungsplan genehmigt bekommen, die Einfriedhöhe auf 2 Meter zu erhöhen. Tierunterstand/ Stallung darf 100m2 Fläche nicht überschreiten (begünstigtes Landwirtschaftliches Bauen hat dies als Grenze). Jedoch läuft das ganze Prozeder bei mir noch und ich empfehle dir auf die Gemeinde zu gehen und im Bauamt nachzufragen. Was mich auch interessieren würde, wie das anderst wo gehandhabt wird.
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“Wer nicht genießt ist ungenießbar" -Konstantin Wecker- |
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AW: Ackerland als Freizeitgarten nutzbar?
Wir haben einen 1200qm großen Garten ausserhalb der Gemeinde,voll eingezäunt mit Gartenhäuschen!
Als Landwirtschaft angemeldet damit wir die Zufahrt haben,zahlen so um die 70 € im Jahr! Ohne Nutzviehhaltubg oder gößeren Ernteertrag das wirkt sich nämlich auf die Kosten aus! Wenns dich interresiert schau ich mal genau nach!!
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Dem überflüssigem nachlaufen,heißt das wesentliche verpassen! |
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AW: Ackerland als Freizeitgarten nutzbar?
Du musst Dich bei der Stadt erkundigen, was für eine Nutzung für dieses Ackerland genau vorgeschrieben ist und welche Auflagen.
Eventuell kannst Du einen Nutzungsänderungsantrag stellen. Aber an einem Kontakt mit der Stadt kommst Du nicht vorbei. Im schlimmsten Fall darfst Du nämlich alles wieder niederreissen. |
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AW: Ackerland als Freizeitgarten nutzbar?
Zitat:
Aber ich werde wohl trotzdem zuerst aufs Amt rennen und nachfragen. Also bis jetzt war es halt immer ein "Privatfeld mit Apfelbäumen drauf". |
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AW: Ackerland als Freizeitgarten nutzbar?
ich hab ne lehre als landwirt gemacht, aber wie das genau ist mit der umwandlung von nutzgrund in gartengrund (und der damit verbundene papierkrieg und die kosten) ist kann ich dir leider nicht genau sagen, das erfragst du am besten bei der gemeinde.
ackerland? ist das denn eine apfelplantage oder eher eine streuobstwiese? eine steuobstweide faellt nicht zwangslaeufig unter ackerland... und du weisst das ackerland teurer ist als grueland und weideland? weisst du als was es angemeldet ist? fuer einen bauwagen und einen kleinen unterstand fuer moegliche tiere wie "oeko-rasenmaeher" wie dexter oder schafe. je nach gemeinde sind die mehr oder weniger zickig mit den genehmigungen. da wird sich steuerlich auch was aendern, wenn du das ganze rein als garten fuehrst, nimmst du das ganze aus dem landwirtschaftlichen kreislauf. wenn du kein (gelernter) landwirt bist, haettest du in deutschland eh probleme, dass das ganze weiterhin als landwirtschaftlich anzumelden, in hinsicht auf die wirtschaftlichkeit, und als nichtbauer hat in deutschland zumindest einen viel hoeheren buerokratischen aufwand. |
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