Ich kann mich aber erinnern, es gibt da ein Urteil, dass wenn ich als Besucher in ein anderes Bundesland reise, ich nicht verpflichtet bin mich an deren Spielregeln zu halten, sondern nur an die, die es in meinem Bundesland gibt. War ein Urteil betreffend niedersächsischer Listenhund fährt mit Herrchen nach Bremen. Man kann nämlich vom Bundesbürger nicht verlangen, dass er mit einem Katalog von Verordnungen durch die Bundesrepublik reist.
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