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Ich kann mich aber erinnern, es gibt da ein Urteil, dass wenn ich als Besucher in ein anderes Bundesland reise, ich nicht verpflichtet bin mich an deren Spielregeln zu halten, sondern nur an die, die es in meinem Bundesland gibt. War ein Urteil betreffend niedersächsischer Listenhund fährt mit Herrchen nach Bremen. Man kann nämlich vom Bundesbürger nicht verlangen, dass er mit einem Katalog von Verordnungen durch die Bundesrepublik reist.
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Was die Behörden erwarten und was rechtens ist, sind zwei Paar Schuhe. Ich dachte immer, dass wir gegen diese unrechten Verordnungen angehen? Gilt das nicht mehr? Soll man sich jetzt in dem Unrecht einrichten? Es gibt dieses Urteil, das weiß ich und es ist unsinnig zu sagen es wird von uns erwartet. Wir reisen viel durch Deutschland, damit auch durch die verschiedensten Bundesländer, das an einem Tag und wenn mein Hund pinkeln muss in BW oder NRW kann ich mich nicht im Vorfeld dieser Fahrt damit beschäftigen was es dort für Regularien gibt. Bei aller liebe nun wirds reichlich bunt.
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![]() Bin auch dauernd in verschiedenen Gegenden unterwegs und schau ob wir alleine sind. Wenn ich mich jeweils mit dem ständigen Freilauf der Stadt oder was auch immer beschäftigen müßte, hätten wir nix mehr zu essen. ![]() Geändert von Jeannette (10.02.2006 um 23:14 Uhr) |
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Hallo Andrea,
diese gesamten Vorgänge beziehen sich aber auf Leute die in Hamburg ansässig sind und nicht für Leute die durch Hamburg reisen oder dort ein paar Tage Besuch machen. Ich für mein Teil, würde meinen Hund überhaupt nicht mitnehmen nach Hamburg, wenn das nicht unbedingt sein müsste. Die Frage war doch, was ist, wenn ich mit meinem Hund nach Hamburg reise, oder sehe ich das falsch? Und da bezweifle ich, dass es korrekt ist, das ich als Nicht-Hamburger die Auflagen zu erfüllen habe! Diese Themen sind von mehreren Gerichten abgehandelt und im Sinne der Hundehalter entschieden worden. Was ist mit einem Ausländer, der durch Hamburg reist und von diesen Auflagen überhaupt nichts weiß, ich glaube kaum, dass man einem Ausländer seinen Hund abnehmen und in die ,,liebevollen Hände" eines Poggendorf übergeben würde. |
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Die Frage von Katharina bezog sich auf die Haltung ,z.B. BX, in Hambug.
Ich nehme meinen Hund nicht mit nach Hamburg,das ist mir zu riskant. 2000 oder 2001 wurde versucht,einem durchreisenden Ehepaar der Listenhund aus dem Auto zu beschlagnahmen.Begründung, der Hund trage keinen Maulkorb und sei nicht ausbruchsicher im Auto untergebracht. Fakt ist, man ist dort auch als "Gast" der Willkür der zuständigen Amtspersonen ausgeliefert.Gearde als Urlaubsgast würde ich mich an geltende Regeln halten. Wird man "erwischt" ist der Hund der Leidtragende.
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Gruß Vom Acker Anne & Co. In Blues we trust, Blues will never die |
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Hallo zusammen,
vielen Dank Andrea und Anne. Ich habe Eure Infos an den betreffenden Hundebesitzer in spe weitergeleitet. Ich fürchte nur, er nimmt es nicht ernst und glaubt nicht daran, dass ihm der Hund von der Strasse weg beschlagnahmt werden kann. Noch hat er den Hund nicht, der lebt noch bei seiner getrennt lebenden Frau, kann dort aber nicht bleiben..... Mehr kann ich nicht tun! Tschüss Faltendackelfrauchen |
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Senat senkt Gebühren für Hamburgs Hundehalter
Gute Nachrichten für Hamburger Hundehalter: Auf sie kommen vom 1. April an mit dem neuen Hundehaltungsgesetz geringere Kosten zu, als zunächst geplant. Einige Gebühren, die in einer entsprechenden Senatsdrucksache vorgesehen waren, werden gesenkt. Das bestätigte Harald Krüger (CDU), Vorsitzender des zuständigen Gesundheitsausschusses, dem Abendblatt. "Wir haben intensive Gespräche mit dem Senat geführt und dabei erreicht, daß bestimmte Gebühren im Sinne der Hundehalter reduziert werden." Und das sind die Änderungen: Bisher war für die Befreiung von der Anleinpflicht in Härtefällen, das heißt für alte und kranke Hunde, eine Gebühr von 50 Euro vorgesehen. Dieser Vorgang wird jetzt nur noch 18 Euro kosten. Von 28 Euro auf 18 Euro wurden die Gebühren für die Anerkennung bereits abgeleisteter Hundeprüfungen gesenkt. Und noch eine finanzielle Erleichterung hat die CDU-Fraktion ausgehandelt: So soll die Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreich abgelegter Gehorsamsprüfung jetzt auch direkt durch den Prüfer erfolgen können. Das wird dann nur zehn Euro kosten. Veranlaßt der Hundehalter die Befreiung selber, bleibt es bei den geplanten 18 Euro. Wie berichtet, gilt mit dem neuen Hundehaltungsgesetz ein allgemeiner Leinenzwang in Hamburg, der allerdings erst am 1. Januar 2007 in Kraft tritt. Davon befreit werden können nur Hunde, die eine Gehorsamsprüfung bestehen. Die Gebühren zum neuen Hundehaltungsgesetz wird der Senat am 21. März endgültig verabschieden. Bis Anfang April sollen die rund 38 000 in Hamburg registrierten Hundehalter laut Krüger einen "Brief mit umfassenden Informationen zum neuen Gesetz und den Gebühren erhalten". ug erschienen am 10. März 2006 http://www.abendblatt.de/daten/2006/03/10/541739.html
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"Du bist zeitlebens für das verantwortlich, was Du Dir vertraut gemacht hast." (Antoine de Saint Exupéry) Molosser-Vermittlungshilfe Kampfschmuser-Vermittlungshilfe |
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