Zitat:
Zitat von BlackCloud
- kA ob der 20/40er auch für Kat. 2 Hunde gültig ist. Für Kat. 1 Hunde jedenfalls nicht.
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Nein, ist er nicht. Du brauchst für §10 Hunde ebenfalls den "großen".
@simone
das ich dich korrigiere, aber du müsstest es doch besser wissen.
Die Haltegenehmigung hat nichts mit
spazieren gehen zu tun.
Sie ist genau das, was sie aussagt. Eine
Genehmigung zum Halten....., ohne diese darf das O-Amt den Hund einziehen!
Bei uns (Nettetal/Krefeld) dürfen die Hunde mit frühestens 15 Mon. am VT teilnehmen.
@BlackCloud
was die Steuer angeht, hast du grundsätzlich natürlich Recht, aber laut dem hier eingefügten Link handhabt Hamm das genauso wie Dortmund und Nettetal. In die hohe Steuer fallen nur
gefährliche Hunde, keine §10 Hunde.