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Alt 30.08.2011, 20:25
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Jule69 Jule69 ist offline
stolze Bullmastiffmama
 
Registriert seit: 20.02.2011
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Standard AW: Unsere Lotta ist keine OEB...was nun..wurden belogen!!

Zitat:
Zitat von BlackCloud Beitrag anzeigen
- kA ob der 20/40er auch für Kat. 2 Hunde gültig ist. Für Kat. 1 Hunde jedenfalls nicht.
Nein, ist er nicht. Du brauchst für §10 Hunde ebenfalls den "großen".

@simone
das ich dich korrigiere, aber du müsstest es doch besser wissen.
Die Haltegenehmigung hat nichts mit spazieren gehen zu tun.
Sie ist genau das, was sie aussagt. Eine Genehmigung zum Halten....., ohne diese darf das O-Amt den Hund einziehen!

Bei uns (Nettetal/Krefeld) dürfen die Hunde mit frühestens 15 Mon. am VT teilnehmen.

@BlackCloud
was die Steuer angeht, hast du grundsätzlich natürlich Recht, aber laut dem hier eingefügten Link handhabt Hamm das genauso wie Dortmund und Nettetal. In die hohe Steuer fallen nur gefährliche Hunde, keine §10 Hunde.
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In stiller Trauer um unseren geliebten Großmops Willi, den ich nicht verabschieden kann, weil er niemals fort sein wird.
*1.5.2004 +03.01.2013
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